Hamburg. Presseverlage erreichen viele Leser, wenn Google auf ihre Artikel verweist. Die Suchmaschine soll dafür aber Lizenzgebühren zahlen.

Es geschieht nicht jeden Tag, dass im Vorfeld einer Abstimmung des Europäischen Parlaments das Für und Wider eines geplanten Gesetzes mit allergrößter Leidenschaft diskutiert wird. Doch vor der Entscheidung über ein Europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverlage, die gekoppelt ist an ein Votum zur Einführung sogenannter Upload-Filter, die das Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke auf Plattformen wie Google oder Facebook verhindern sollen, geht es hoch her. Die Abstimmung ist für diesen Donnerstag angesetzt.

Im Prinzip geht es darum, Presseverlagen die Möglichkeit zu geben, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, weshalb in Branchenkreisen vom Publisher’s Right oder von einem Verlegerrecht gesprochen wird. Die Verlegerverbände betonen, dass es höchste Zeit sei, den Zeitungen und Zeitschriften den gleichen rechtlichen Rahmen zuzugestehen, der schon lange für Film, Fernsehen und Musik gilt. Aus Sicht der Verbände sei professioneller Journalismus die beste und wichtigste Reaktion auf Polemik und Falschinformationen im Internet. Die Verlage würden täglich mit ihren Investitionen und Innovationen für diese Leistung garantieren.

Idee stammt von Springer-Chef Mathias Döpfner

Der Gesetzentwurf orientiert sich am deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Das halten manche für gescheitert: 2017 nahmen deutsche Verlage durch die Lizenzvergabe auf Basis des Leistungsschutzrechts 30.000 Euro ein. Dem standen Ausgaben in Höhe von 2,25 Millionen Euro gegenüber, die die Verleger aufwenden mussten, um ihren Rechtsanspruch durchzusetzen. Verlegerverbände betonen, es sei „üblich“, dass „Rechte zunächst durch Gerichte geklärt werden müssen“.

So habe es sieben Jahre gedauert, bis YouTube Ansprüche der Musikverwertungsgesellschaft Gema anerkannt habe. Der Chef von Axel Springer SE („Bild“, „Welt“), Mathias Döpfner, auf dessen Idee das deutsche Leistungsschutzrecht zurückgeht, sagte vor einem Jahr: „In Deutschland hat es auch deshalb nicht funktioniert, weil Deutschland als Land, als Markt schlicht zu klein ist.“

Google zwang Presseverlage zum Einlenken

Im Kern geht es bei dem Gesetz darum, Suchmaschinen, die mit kurzen Anrissen, sogenannten Snippets, auf Artikel von Verlagen verweisen, dafür zur Kasse zu bitten. Doch der Quasi-Monopolist Google, von dem sich die Verlage besonders hohe Einnahmen erhofften, wollte keine Lizenzgebühren zahlen und zeigte Presseartikel nicht mehr an. Das wiederum konnten sich die Verlage nicht leisten, die auf den Traffic von Google angewiesen sind. Sie befreiten den Internetkonzern einstweilen von der Lizenzgebühr. In der Sache sind mehrere Klagen anhängig.

Noch problematischer ist wohl die Einführung von Upload-Filtern. Nach Ansicht von Kritikern könnten sie auch urheberrechtlich unbedenkliche Zitate, Satirestücke oder aber Musik-Remixe herausfiltern. In einem offenen Brief, der auch von Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) und dem Luft- und Raumfahrtkoordinator der Bundesregierung, Thomas Jarzombek (CDU), unterzeichnet wurde, heißt es, Upload-Filter gefährdeten „die freie Meinungsäußerung“. Zudem wird darauf verwiesen, dass im Koalitionsvertrag der „Einsatz von Upload-Filtern ... als unverhältnismäßig“ abgelehnt wird.

Der Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, Christoph Fiedler, verweist aber auf Beschwerdemöglichkeiten, die Nutzer hätten, deren Beiträge nicht hochgeladen würden. Die Gefahr des Overblocking durch Upload-Filter sieht er nicht.

Wie das Europaparlament entscheiden wird, ist völlig offen.