Ab 2011 müssen Banken über Risiken aufklären. So soll der Schutz von Bankkunden bei der Anlageberatung verbessert werden.

Hamburg. Zwei Jahre nach der Finanzkrise geht die Bundesregierung daran, den Schutz von Bankkunden bei der Anlageberatung zu verbessern. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf, der Beipackzettel für Finanzprodukte vorsieht. Außerdem müssen die Banken die fachliche Eignung ihrer Berater nachweisen, und die Anleger in offenen Immobilienfonds sollen besser geschützt werden.

Bereits seit Anfang des Jahres erhalten Anleger bei Banken ein Beratungsprotokoll. Es erfasst ihre Anlagewünsche und das ihnen empfohlene Produkt. Damit sollen die Rechte der Anleger bei einer eventuellen Falschberatung gestärkt werden. Als Folge der weltweiten Finanzkrise hatten viele Anleger Geld verloren und fühlten sich über die Risiken der Anlage nicht ausreichend aufgeklärt.

Ein Beipackzettel (siehe Beistück) soll ab Frühjahr 2011 für eine bessere Aufklärung der Anleger sorgen und über Funktionsweise, Risiken, Rendite und Kosten aufklären. Einige Banken wie die ING DiBa und die Deutsche Bank haben solche Informationsblätter bereits eingeführt. "Im Vordergrund steht die übersichtliche Information der Kunden", sagt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). "Werbeaussagen haben hier nichts verloren."

Die Banken müssen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die fachliche Eignung ihrer Berater nachweisen. Zur besseren Kontrolle dieses Personenkreises werden diese Mitarbeiter bei der BaFin in einer Datenbank registriert. Bei fehlender Eignung können sie freigestellt und bei falscher Beratung Bußgelder verhängt werden. Beschwerden von Kunden über die Beratung von Banken müssen der BaFin gemeldet werden. Damit werden die Bankberater einem ähnlichen Regelwerk unterworfen, wie es bereits für Versicherungsvermittler gilt.

"Gemessen an den Problemen sind das nur kleine Schritte. Es wird bei der Regulierung nur dort angesetzt, wo es niemandem wehtut", sagt Achim Tiffe, stellvertretender Direktor des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF), dem Abendblatt. Es würden lediglich die Informationspflichten verschärft. "Was fehlt, ist eine Regulierung bei den Produkten, etwa bei dem wieder in voller Blüte stehenden Markt für Zertifikate." Diese komplexen, risikoreichen Finanzprodukte dürfen in einigen anderen Ländern nicht an Privatanleger verkauft werden. "Dennoch begrüßen wir diese Regelungen, wenn sie konsequent durchgesetzt und weiterentwickelt werden", sagt Tiffe.

Bei den Beipackzetteln fehlt den Verbraucherschützern eine Standardisierung. "Welche Informationen wie anzugeben sind, ist nicht klar geregelt", sagt Dorothea Mohn vom Bundesverband Verbraucherzentrale. "Nur dann hat der Verbraucher echte Vergleichsmöglichkeiten bei Angeboten von mehreren Banken", sagt Mohn. Bereits bei den Beratungsprotokollen waren den Banken bei der Ausgestaltung der Formulare viele Freiheiten eingeräumt worden. Das Problem für den Kunden: keine Rechtssicherheit bei Streitigkeiten. Auch stellt sich für Mohn die Frage, ob die BaFin personell die neuen Anforderungen überhaupt bewältigen kann. Bisher sei die Behörde nicht durch besonderes Engagement für die Anleger aufgefallen. "Wir erwarten, dass die Finanzaufsicht die von den Banken eingesetzten Informationsblätter vom ersten Tag an überprüft", sagt Aigner.

Neue Regeln wurden vom Bundeskabinett auch für die offenen Immobilienfonds beschlossen. So wird es für Anleger eine zweijährige Haltepflicht für Fondsanteile geben. Zusätzlich werden für weitere zwei Jahre Abschläge bei der Rückgabe von Anteilen fällig. Das soll plötzliche Geldabflüsse verhindern, mit denen Profianleger mehrere Fonds in eine Liquiditätskrise gebracht haben. Die Fonds sind geschlossen und können die Anleger nicht mehr auszahlen. Kleinanleger sollen von diesen Rückgabeeinschränkungen ausgenommen werden, indem sie pro Monat Fondsanteile bis zu 5000 Euro zurückgeben können. "Diese Regelungen machen das Produkt sicherer, ohne seine Attraktivität einzuschränken", sagt Fabian Hellbusch von Union Investment Real Estate, einem Anbieter von offenen Immobilienfonds. Weniger begeistert ist die Branche dagegen, dass sie ihre Fonds monatlich bewerten lassen soll. Bisher geschieht das einmal jährlich.