Jetzt gibt es schon ein Beratungsprotokoll in der Bank und künftig noch einen Beipackzettel, der über Funktionsweise, Risiken und Kosten einer Geldanlage aufklären soll. Sicher ist: Der Verbraucher wird die Filiale mit sehr viel Papier verlassen.

Doch das allein verbessert noch nicht die Qualität der Anlageberatung. Es sind Beruhigungspillen, die verteilt werden. Die Politik steht unter Druck, etwas vorzuweisen, nachdem Tausende Anleger mit Lehman-Zertifikaten Geld verloren haben, obwohl viele eine sichere Anlage wollten. Auch die Banken werden sich den Regelungen fügen. Besser noch ein paar Blätter bedrucktes Papier dem Kunden überreichen, als Regulierungen beim Vertrieb von Produkten, etwa Zertifikaten, hinzunehmen.

Wenn die Infoblätter so eng bedruckt werden wie die Beipackzettel bei Medikamenten, ist ohnehin klar, dass sie ungelesen beiseite gelegt werden. Auch die Finanzaufsicht dürfte mit ihrer neuen Aufgabe, die Beipackzettel und die Berater in den Banken zu kontrollieren, überfordert sein. Das ist nicht nur ein personelles Problem. Wer in erster Linie über die Stabilität der Banken wacht, kann nicht mit dem gleichen Eifer die Interessen der Kunden vertreten.

So bleibt es am Kunden hängen, sich vor ungeeigneten, risikoreichen Produkten selbst zu schützen. Ein Berater in der Bank agiert nicht anders als der Verkäufer in einem Autohaus. Wer mit dieser Erkenntnis die Bank betritt und Empfehlungen nach Kosten und Nutzen kritisch hinterfragt, hat schon viel gewonnen. Der neue Beipackzettel kann dabei eine kleine Hilfe sein, wenn die Banken das neue Gesetz ernst nehmen.