Allerdings einigen sich nur private Banken auf diesen Maximalpreis. Sparkassen und Volksbanken zögern noch

Hamburg. Künftig können die Verbraucher auch am Geldautomaten die Preise vergleichen. EC-Karte in den Schlitz schieben und dann abwarten, welchen Preis das Gerät anzeigt. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: entweder den Preis zu akzeptieren oder den Vorgang abzubrechen und sich eine andere Ausgabestelle zu suchen. Mit dem angegebenen Preis wird im ersten Fall dann das Konto des Verbrauchers belastet. Mit diesem Minimalkompromiss soll Wettbewerb in die Bargeldversorgung kommen, wenn Kunden einen fremden Geldautomaten benutzen. Start des Verfahrens ist der 15. Januar 2011.

Entlastung für die Kunden von bis zu 65 Prozent

Bisher haben lediglich die privaten Banken festgelegt, dass kein Kunde mehr als 1,95 Euro an ihren Automaten bezahlen muss. Gegenüber der bisherigen Praxis wäre das eine deutliche Entlastung von rund 65 Prozent. Denn nach Erhebungen der FMH-Finanzberatung liegen die durchschnittlichen Kosten für die Nutzung eines fremden Geldautomaten gegenwärtig bei 5,64 Euro. Allerdings ist noch offen, welchen Preis Volksbanken und Sparkassen von fremden Kunden verlangen werden. Denn beide Verbände wollen ihren Instituten keine preislichen Vorgaben machen. "Wir gehen aber davon aus, dass am Markt ein gewisser Druck entsteht und dass es für die Kunden preiswerter werden wird", sagte Steffen Steudel vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken.

Auf das neue Verfahren einigten sich die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Bankenverbände, nachdem ein halbes Jahr um die Nutzung fremder Geldautomaten gestritten wurde. "Wir werden ein einfaches und direktes Kundenentgelt einführen, und im Gegenzug berechnen sich die Banken untereinander keine Gebühren mehr", sagte ein ZKA-Sprecher. Bisher schreibt die Karten ausgebende Bank fest, was der Kunde bezahlen muss, wenn er einen fremden Geldautomaten nutzt. Kunden der Postbank und der Deutschen Bank zahlen so 5,99 Euro für eine Fremdabhebung.

Gleichzeitig berechnen sich die Banken untereinander Gebühren, wenn ein Kunde "fremdgeht". Diese Gebühren, die bis zu 20 Euro betragen können, hatten das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Die Behörde hatte die Verbände der Kreditwirtschaft aufgerufen, bis Ende August eine Lösung beim Geldautomatenstreit vorzulegen. Eine Preisobergrenze von 5 Euro war zuvor von den Wettbewerbshütern als zu hoch abgelehnt worden. Verbraucherschützer und Politik forderten eine Preisobergrenze von rund 2 Euro, da die tatsächlichen Kosten für Abhebungen unter einem Euro liegen.

Volksbanken (19 050 Automaten) und Sparkassen (25 700 Automaten) betreiben rund 80 Prozent aller Geldautomaten. Die Institutsgruppen haben sich immer gegen eine Preisobergrenze ausgesprochen und konnten auch jetzt ihre zentrale Forderung durchsetzen. "Wir können unseren Instituten keine Vorgaben machen, weil die Kosten sehr unterschiedlich sind", sagt Steudel vom Verband der Volks- und Raiffeisenbanken. Ein Automat in der Großstadt habe 10 000 Transaktionen am Tag, auf dem Land sind es nur 500. Ausgeschlossen ist, dass Fremdkunden unterschiedlich hohe Gebühren zahlen müssen. "Der Preis, den eine Bank für Fremdabhebungen festlegt, wird für alle Kunden gleich sein", sagt Volker Knauer vom Bundesverband der deutschen Banken.

Kartellamt sieht Wettbewerb nicht ausreichend gewährleistet

Auch nach der Einigung bleiben die Automatenverbünde im Fokus des Kartellamts. "Wir gehen nicht davon aus, dass die jetzt beschlossenen Maßnahmen zu einem hinreichenden Wettbewerb um Kunden am Geldautomaten führen wird", sagte Kartellamtssprecher Kay Weidner. Die von den privaten Banken angekündigte Preisobergrenze von 1,95 Euro gehe aber in die richtige Richtung.

Auch Verbraucherschützern geht der gefundene Kompromiss nicht weit genug. "Die ZKA-Entscheidung ist eine herbe Enttäuschung", sagte Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. "Damit ist bei den Gebühren im Prinzip weiter alles möglich." Schon in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die Finanzinstitute eher "Abwehrpreise" gestalteten, als die Gebühren zu senken. Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die auf Preissenkungen gedrängt hatte, betrachtet die Einigung als unzureichend.