Endlich gibt es eine spürbare Bewegung, um die Gebühren am Geldautomaten transparenter zu machen. Fremdkunden erfahren vor dem Abheben, was es kostet. Die privaten Banken haben schon signalisiert: Mehr als 1,95 Euro werde es bei ihren Instituten nicht kosten.

Nun sind die Volksbanken und Sparkassen am Zug. Denn auf ihre Preispolitik kommt es an, betreiben sie doch 80 Prozent aller Geldautomaten. Da ist es wahrscheinlicher, dass ein Kunde der Deutschen Bank einen Automaten der Sparkassen oder Genossenschaftsbanken nutzen muss als umgekehrt. Ihre Preise werden deshalb darüber entscheiden, ob das Kartellamt den Fall zu den Akten legt oder den Geldautomatenverbünden ein Kartellverfahren droht.

Volksbanken und Sparkassen sehen ihr Automatennetz als Wettbewerbsvorteil. Ihre Kunden haben es am leichtesten, innerhalb der Verbünde und damit kostenlos an Bargeld zu kommen. Dabei übersehen diese Institute aber, dass sie auch mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt geraten. Denn wenn sich selbstständige Geldhäuser zusammenschließen und durch Absprachen bestimmen, wer kostenlos Geld bekommt und wer nicht, ist das eine Frage des Wettbewerbs. Wer sich so eine marktbeherrschende Stellung verschafft, darf sich nicht wundern, wenn Verbraucherschützer und Politik über die Konditionen der Nutzung mitreden wollen. Sparkassen und Volksbanken sollten es deshalb vermeiden, die Preisobergrenze möglichst weit auszutesten. Gerade wenn der Automat auf dem Land steht und der nächste kilometerweit entfernt ist, sollte "Fremdgehen" nicht mehr als maximal drei Euro kosten.