Urteil: Überziehen Kunden ihren eingeräumten Dispokredit darf die Commerzbank zusätzlich zu den Zinsen nicht auch noch fünf Euro pro Überweisung berechnen. Das entschied nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 23 U 157/09). Wenn ein Kunde seinen Dispo überziehe, wird meist eine weitere Überziehung geduldet. Dafür berechnet die Commerzbank 18,74 Prozent Zinsen pro Jahr. Zusätzlich erhob sie aber noch fünf Euro pro Überweisung - diese Praxis hat das Gericht jetzt untersagt. Revision ist nicht zugelassen, die Bank legte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.

Argumentation: Wer seinen Dispo überziehe, sei ein besonders wackeliger Kunde und müsse daher mehr bezahlen, begründete die Bank ihr Vorgehen. Das Gericht dagegen stellte fest, dass das höhere Risiko bereits durch höhere Zinsen abgegolten sei und die Ausführung einer Überweisung in der "geduldeten Überziehung" keinen besonderen Aufwand darstelle.

Empfehlung: Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, die fünf Euro zurückzufordern. Dies sei rückwirkend für drei Jahre möglich.