Frankfurt/Main. „Superstar“ Severino hat bei „DSDS“ eine halbe Million Euro Prämie gewonnen. Jetzt steht er wegen Betrugsverdacht vor Gericht.

Schmusesänger auf der Anklagebank: Der frischgebackene Gewinner der RTL-Fernsehshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS), Severino Seeger, steht heute in Frankfurt vor Gericht. Dabei gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen, denn zahlreiche Fans wollen ihren Liebling unterstützen. Daher findet der Prozess in einem Sicherheitssaal statt, berichtet die „Bild“-Zeitung.

Severino soll als Mitglied einer Betrügerbande vor allem alte Menschen um erhebliche Summen gebracht haben, darunter eine 88-Jährige. In dem Prozess vor dem Landgericht wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, EC-Karten samt Geheimzahl von den Opfern abgeholt zu haben. Neun Fälle sind angeklagt. Der von ihm angerichtete Schaden beläuft sich laut Anklage auf knapp 19.000 Euro.

Von den neun anderen mutmaßlichen Bandenmitgliedern sind mehrere bereits verurteilt. Sie hatten sich als Bankmitarbeiter ausgegeben und ihre Opfer angerufen: Es gebe technische Probleme, deshalb würden Scheckkarten benötigt. Seeger soll als „Abholer“ mitgewirkt haben. Im schlimmsten Fall drohen ihm bis zu zehn Jahren Haft.

Der 28-Jährige aus dem hessischen Wächtersbach hatte Mitte Mai das Finale der zwölften „DSDS“-Staffel gewonnen. Das bedeutet einen Plattenvertrag und eine halbe Million Euro Prämie.

Prozess wegen DSDS verschoben

Seeger sollte bereits im März vor Gericht gestellt werden - wegen einer Erkrankung des Richters musste der Prozess aber abgesagt werden. Später verschob man die Verhandlung auf die Zeit nach Seegers Teilnahme an der RTL-Fernsehshow. Der „Bild“-Zeitung sagte er unlängst: „Ich bereue, was ich getan habe, und werde das Geld auf den Cent zurückzahlen.“ Sollte sich der Medienstar vor Gericht geständig zeigen, könnte auf die Zeugenvernehmung der betagten Opfer verzichtet werden.

RTL wollte das Strafverfahren zunächst nicht kommentieren. „Natürlich werden wir nach Festlegung eines Urteils entsprechend reagieren, aber eben auch erst dann“, sagte ein Sprecher. In Deutschland gelte die Regel der Unschuldsvermutung.

(dpa)