Jessen. Die Leiterin einer Förderschule in Sachsen-Anhalt soll ein Kind mit Down-Syndrom in eine Kiste gesperrt haben. Die neuen Erkenntnisse.

Was die Schulleiterin am Morgen des 14. Dezember an der Jessener Förderschule „Lebensweg“ dazu bewogen hatte, den neunjährigen Max in eine Kiste zu sperren, ist auch nach über einem Monat nach wie vor ungewiss. Mittlerweile haben nicht nur das Landesschulamt und die Polizei Nachforschungen in dem Fall betrieben, sondern auch die Staatsanwaltschaft.

Durch die Weihnachtsfeiertage hatten sich die Ermittlungen im Fall bis ins neue Jahr verzögert. Wie die Polizeidirektion Dessau-Roßlau auf Anfrage dieser Redaktion angibt, ist das Verfahren in den vergangenen Tagen an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Auf eine Anfrage zum Ermittlungsstand hat die Justizbehörde bislang geschwiegen.

Vorfall an Förderschule: Max soll Mitschüler attackiert haben

Laut Tobias Kühne, Sprecher des Landesschulamts Sachsen-Anhalt, hatte sich der Vorfall in der ersten Hofpause zwischen 9.15 und 9.45 Uhr am Morgen des 14. Dezembers ereignet. Nach Erkenntnissen des Landesschulamtes habe der mittlerweile zehnjährige Max, der aufgrund seiner Erkrankung am Down-Syndrom die Förderschule „Lebensweg“ in Jessen besucht, „wiederholt Mitschüler attackiert und bespuckt“.

„Verschiedene Reaktionen der Pädagogen, wie Ermahnungen des Kindes oder ihn von den anderen Schülern zeitweilig zu trennen, blieben erfolglos“, so Kühne. Die Schulleiterin habe ihn daraufhin vom Geschehen weggeführt. Auf dem Weg hätten beide eine Kiste passiert, in die die Direktorin den Schüler hineinhob und mit dem zugehörigen Deckel schloss.

Trotz Abdeckung sei die 1,08 mal 0,68 mal 0,72 Meter große Kiste „keineswegs dicht verschlossen“ gewesen. „Im Gegenteil. Die Kiste hatte eine größere Öffnung, durch welche sich Max und die Schulleiterin Sandspielzeug hin und her gereicht haben und sich dabei unterhielten, während er sich in der Kiste befand.“

Zudem habe die Schulleiterin ihn mehrmals gefragt, ob er wieder aus der Kiste herauskommen wolle, was der Junge abgelehnt hätte. Die Situation hätte – anders als in der Öffentlichkeit dargestellt – maximal zehn Minuten angedauert. Andere Schüler hätten währenddessen ihre Eltern kontaktiert, die schließlich Max' Mutter und seinen Stiefvater informierten.

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Landesschulamt bewertet den Vorfall als „unangemessen“

Das Landesschulamt bewertet den Fall trotz der bisherigen Erkenntnisse kritisch: „Den Schüler in die Kiste zu setzten, den Deckel zu schließen und sich selbst auf die Kiste zu setzen, wird aus Sicht des Landesschulamtes zum jetzigen Zeitpunkt als pädagogisch unangemessen bewertet“, sagt der Landesschulamts-Sprecher.

Eine Befragung der Schulleiterin sei bislang aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich gewesen. Darüber hinaus konnte das Schulamt aber erste Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeitern sowie weiteren Personen, die den Vorfall bemerkt haben könnten, gewinnen.

Die Direktorin befinde sich derzeit nicht im Dienst. Auch Max sei der Schule zum Schulstart nach den Weihnachtsferien fern geblieben. Den Eltern des Kindes hatte das Schulamt darüber hinaus dazu geraten, einen Anwalt einzuschalten. So wird der Vorfall auch von Rechtsanwalt Björn Schwede begleitet. Angaben zu dem Fall will er während der laufenden Ermittlungen keine machen.

Förderschule in Jessen: Eltern wollen ihr Kind weiterhin an der Schule lassen

Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt äußerte sich auf Anfrage dieser Redaktion wie folgt zum Vorfall: „Vorverurteilungen liegen uns fern. Eine Bewertung des Falles kann erst stattfinden, wenn alle an den Ermittlungen Beteiligten gehört wurden. Wir schenken den Fähigkeiten unserer Lehrkräfte dennoch großes Vertrauen und gehen davon aus, dass die deutlich überwiegende Mehrheit der Elternschaft dies bestätigen wird.“

Entgegen der in der Öffentlichkeit verbreiteten Meldungen, möchten die leiblichen Eltern von Max ihren Sohn weiterhin in die Jessener Förderschule schicken. Wie der Umgang mit dem Jungen an der Schule künftig aussehen soll, soll am 19. Januar in einem Gespräch zwischen Eltern und Vertretern der Schule sowie des Landesschulamtes geklärt werden.

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