Berlin. Laut den Beschlüssen müssen Gäste künftig einen Schnelltest vorlegen. Nur „Geboosterte“ dürfen einfach Platz nehmen. Kritik ist groß.

Der Besuch im Café, das Feierabendbier in der Kneipe oder das Essengehen im Restaurant wird für viele in den kommenden Wochen komplizierter: Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in der Gastronomie künftig die sogenannte 2G-plus-Regel bundesweit und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz vor Ort gilt.

Damit müssen sich Genesene und Geimpfte vor dem Restaurantbesuch zusätzlich auf eine Corona-Infektion Corona-Infektion testen lassen. Ausnahme: Wer bereits dreifach geimpft ist, muss kein negatives Testergebnis vorlegen. Ungeimpfte haben keinen Zutritt zur Gastronomie.

„Das ist eine strenge Regelung. Aber es ist eine notwendige, die dazu beiträgt, dass wir besser vorankommen und dass wir die Infektionen besser kontrollieren können, als das bis jetzt der Fall ist“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Der Hotel- und Gaststättenverband hatte vor dem Bund-Länder-Treffen eindringlich vor einer 2G-plus-Regelung gewarnt. Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), begrüßte hingegen die Verschärfung.

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„Es ist gut, dass es eine einheitliche Regelung gibt und dass das Gastgewerbe nicht komplett in den Lockdown geschickt wird. Die 2G-plus-Regelung bringt zugleich mehr Sicherheit für die Gäste und Beschäftigte“, sagte Zeitler unserer Redaktion. Zugleich sprach sich der Gewerkschaftschef für mehr Hilfen aus. Denn die Einschränkungen würden sich negativ auf die bereits schlechten Umsätze auswirken.

Der Bund greift den betroffenen Wirten, aber auch anderen Unternehmen bereits unter die Arme. Seit Donnerstag können Firmen Hilfszahlungen über die Überbrückungshilfe IV abrufen. Dabei können den Unternehmen bis zu 90 Prozent der Fixkosten, also beispielsweise die Ladenmiete oder die Energiekosten, erstattet werden, wenn sie coronabedingte Umsatzeinbußen vorweisen können.

Auf Unverständnis stößt die Deckelung auf 90 Prozent beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW): „Die noch unter Minister Altmaier getroffene Entscheidung wurde mit einer Empfehlung des Bundesrechnungshofes begründet – eine solche Empfehlung ließ sich jedoch auf Nachfrage unseres Verbandes nicht bestätigen“, sagte BVMW-Bundesgeschäftsführer Markus Jerger unserer Redaktion.

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Die Gastro-Branche fürchtet um ihre Existenz

Die Bundesregierung selbst rechnet damit, dass bis zu 100.000 Unternehmen von der bis März geltenden Überbrückungshilfe IV Gebrauch machen werden. Im Vergleich zum Vorgängermodell, der Überbrückungshilfe III, besserte sie nach: Künftig können zum Beispiel auch Personalkosten, die für die Kontrolle der 2G-plus-Maßnahmen entstehen, angesetzt werden.

Nur hat die Gastronomie ein Problem, überhaupt noch Personal zu finden. Mehr als 100.000 Menschen mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit haben seit Beginn der Pandemie dem Gastgewerbe bereits den Rücken gekehrt. „Diese Abstimmung mit den Füßen hängt auch mit den Arbeitsbedingungen, aber vor allem der geringen Bezahlung zusammen“, mahnte NGG-Chef Guido Zeitler.

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Neben den Arbeitgebern sieht er Bund und Länder gefordert, mit mehr Hilfen zu unterstützen. So sprach sich der Gewerkschaftschef dafür aus, dass das Kurzarbeitergeld und die Aufstockung auf 80 beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern auch über den 31. März 2022 hinaus fortgeführt werden müsse. Da dies für viele Beschäftigte jedoch nicht ausreiche, forderte der Gewerkschaftschef ein „Mindestkurzarbeitergeld“ von mindestens 1200 Euro pro Monat.