Luxemburg. In einem spektakulären Fall schließt der Europäische Gerichtshof Zwangshaft gegen deutsche Politiker nicht aus. Eine deutliche Warnung.

Im erbitterten Streit um Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten bleibt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nun wohl doch ein Gefängnisausenthalt erspart: Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass gegen Söder und andere bayerische Amtsträger nur dann Zwangshaft angeordnet werden könnte, wenn es dazu eine präzise deutsche Gesetzesgrundlage gäbe – was aber derzeit nicht der Fall ist.

Doch die Richter stellten überraschend klar: Gäbe es eine Rechtsgrundlage, müssten deutsche Gerichte sehr wohl Beugehaft gegen die Verantwortlichen des Freistaats Bayern in Betracht ziehen, weil sich die bayerische Staatsregierung beharrlich weigert, Gerichtsurteile zur Luftreinhaltung umzusetzen. Wenn Gerichtsurteile wirkungslos blieben, verletze dies den Wesensgehalt des Rechts, warnten die Richter.

Bayerische Regierung setzte Gerichtsurteil nicht um

Den spektakulären Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe in Gang gebracht: Schon 2012 hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, auch Diesel-Fahrverbote sollten in den Luftreinhalteplan für München aufgenommen werden, um die Stickstoffdioxid-Belastung so schnell wie möglich zu reduzieren – die bayerische Staatsregierung müsse den Plan entsprechend ändern.

Nachdem die Regierung dies unterließ, verhängte das Gericht auf Antrag der Umwelthilfe ein Zwangsgeld in der maximalen Höhe von 10.000 Euro gegen den Freistaat. Auch das blieb folgenlos, das Geld überwies der Freistaat an sich selbst.

Verwaltungsgerichtshof sah sich im Dilemma

Schließlich landete der Fall beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der sah sich im Dilemma: Alle bisherigen Maßnahmen hätten die bayerische Regierung nicht zum Einlenken gebracht, dies sei auch weiter nicht zu erwarten, erklärten die Richter in ihrem Ersuchen an das oberste EU-Gericht. Doch das deutsche Recht sehe Zwangshaft gegen Amtsträger nicht vor.

Andererseits gehe es um grundsätzliche Fragen der Rechtsstaatlichkeit und des EU-Rechts. Die gezielte Missachtung rechtskräftiger Entscheidungen durch die öffentliche Gewalt sei auch mit dem Recht der EU unvereinbar. Deshalb wollten die bayerischen Verwaltungsrichter vom EU-Gericht wissen, „ob die Anordnung einer Zwangshaft gegenüber staatlichen Amtsträgern zur Durchsetzung einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung unionsrechtlich möglich beziehungsweise geboten ist.“

Der Verwaltungsgerichtshof hatte dabei nicht nur eine „zeitlich begrenzte“ Zwangshaft gegen Ministerpräsident Söder und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) im Blick, sondern auch gegen leitende Beamte des Ministeriums und der Bezirksregierung von Oberbayern.

In Deutschland fehlt ein Gesetz für Politiker-Zwangshaft

Doch das höchste EU-Gericht schloss nun eine Zwangshaft nicht grundsätzlich aus, trat aber zugleich heftig auf die Bremse. Bei beharrlicher Weigerung der Behörden, einer gerichtlichen Entscheidung zur Umsetzung von EU-Recht nachzukommen, muss das zuständige nationale Gericht zwar Zwangshaftung gegen die Verantwortlichen verhängen – aber nur, wenn zwei Voraussetzungen gegeben seien: Es müsse eine präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage vorliegen.

Ob die in Deutschland gegeben sei, müsse der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden – tatsächlich ist offensichtlich, dass ein solches Gesetz fehlt, denn nur deshalb hatten die Münchner Richter den EuGH angerufen und gefragt, ob sich die Zwangshaft möglicherweise aus Europarecht ergebe. Zweite Hürde: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt sein.

Grundrecht auf Freiheit – eher für Geldstrafen plädiert

Das Grundrecht auf Freiheit dürfe nicht verletzt werden, weshalb weniger einschneidende Maßnahmen wie „mehrere hohe Geldbußen in kurzen Zeitabständen“ zu prüfen wären. Dennoch stellten die Luxemburger Richter auch klar, dass Mitgliedstaaten nicht nur EU-Recht umzusetzen haben, sondern auch effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten müssen.

„Nationale Rechtsvorschriften, die zu einer Situation führen, in der das Urteil eines Gerichts wirkungslos bleibt, verletzen den Wesensgehalt dieses Rechts und nehmen ihm jede praktische Wirksamkeit“, mahnen die Richter. In einem solchen Fall müssten nationale Gericht Gesetze so auslegen, dass sie mit dem EU-Recht so weit wie möglich übereinstimmten.

Umwelthilfe forderte auch Beugehaft für anderen Politiker

Die Deutsche Umwelthilfe hatte zwischenzeitlich den Druck noch erhöht: Beugehaft hat der Verein erst vor wenigen Monaten auch gegen den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), Innenminister Thomas Strobl (CDU) und den Stuttgarter Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer beantragt, um ein Fahrverbot auch für Euro-Diesel-5 in Stuttgart durchzusetzen. Dies hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart 2017 ausgesprochen, umgesetzt ist das Urteil aber bis heute nicht.

Entwarnung gibt es also auch für die Landesregierung in Stuttgart. Die Umwelthilfe hatte es allerdings auch gar nicht darauf angelegt, dass Söder oder Kretschmann tatsächlich ins Gefängnis kommen. Denn von Anfang an war auch dem Verein klar: Im Ernstfall würden die Landesregierungen eben vorher doch noch schnell frühere Gerichtsurteile umsetzen, dann wäre die Zwangshaft vom Tisch. Die Verhandlung vor Gericht hatte dennoch „immense Bedeutung für unseren Rechtsstaat“, glaubt die Umwelthilfe.