Die Bundespolizei räumte am Dienstag Teile des Münchner Flughafens. Ein Mann umging eine Sicherheitskontrolle. Viele Flüge gestrichen.

Die Bundespolizei hat am Dienstagmorgen einen Teil des Münchener Flughafens evakuiert. Ein Mann hatte eine Sicherheitskontrolle umgangen. Er wurde gefasst. Rund dreieinhalb Stunden war der Flughafen in weiten Teilen lahmgelegt. Entwarnung für Reisende: Für Mittwoch seien noch keine Annullierungen von Flügen angekündigt, sagte der Sprecher.

Der Mann, ein Spanier, war aus Bangkok gekommen. Um seinen Anschlussflug nicht zu verpassen, soll er – statt sich an der Sicherheitskontrolle anzustellen – eine Abkürzung durch eine Notausgangstür genommen haben. Damit war eine Person, die aus einem sogenannten nicht sicheren Drittstaat am Flughafen angekommen war, in einen Bereich des Airports gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen.

Betroffen waren 25.000 Menschen. Etwa 1000 Fluggäste der Lufthansa könnten erst am Mittwoch weiterfliegen, die Airline wolle sie über Nacht in Hotels unterbringen.

Flughafen München stellt nach Sicherheitspanne Abfertigung teilweise ein

Die Bundespolizei hatte nach eigenen Angaben „gefahrenabwehrende Maßnahmen“ gemäß EU-Gesetzesvorgaben eingeleitet. Alle Menschen aus dem entsprechenden Teil im Terminal 2 mussten den Bereich verlassen, weil sie noch einmal kontrolliert werden mussten. Gegen 11.20 Uhr konnte das Terminal wieder freigegeben werden.

Weil nicht klar war, ob der Mann nicht vielleicht mit einem Bus zum Terminal 1 gelangt war, war dort in einigen Bereichen ebenfalls die Abfertigung eingestellt worden. Bereits gegen 10.45 Uhr hatte die Bundespolizei ihre Kontrollen im Terminal 1 abgeschlossen, dort lief die Abfertigung wieder, wie der Flughafen auf Twitter meldete.

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Flughafen München: Mehr als 25.000 Passagiere von Annullierungen betroffen

Sicherheitspanne am Flughafen München: Fluggäste stehen vor dem verschlossenen Eingang zum Terminal 2, nachdem eine Person unkontrolliert ins Gebäude gelangt war.
Sicherheitspanne am Flughafen München: Fluggäste stehen vor dem verschlossenen Eingang zum Terminal 2, nachdem eine Person unkontrolliert ins Gebäude gelangt war. © dpa | Peter Kneffel

Rund 200 Starts und Landungen – vor allem innerdeutsche und innereuropäische Flüge – wurden bislang abgesagt. Betroffen waren etwa Flüge aus München nach Düsseldorf, Hamburg oder Berlin.

Die Zahl der verspäteten Maschinen halte sich in Grenzen, sagte ein Airport-Sprecher.

Insgesamt waren dort am Dienstag etwa 1200 Starts und Landungen geplant. Im Schnitt seien an einem solchen Tag 120.000 Passagiere am zweitgrößten Flughafen in Deutschland unterwegs. Von den annullierten Flügen waren mehr als 25.000 Fluggäste betroffen.

Münchner Flughafen: Fluggäste beklagen zu wenig Informationen

Zu Beginn der Sommerferien 2018 hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das dazugehörige Satelliten-Terminal an Deutschlands zweitgrößtem Airport geräumt, weil eine 40 Jahre alte Frau unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse gelangt war. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31.000 Passagiere waren das ganze Wochenende über betroffen. Der Schaden ging in die Millionen Euro.

Am Dienstagvormittag beschwerten sich viele Fluggäste auf Twitter darüber, in den betroffenen Terminals am Flughafen München keine Informationen zu bekommen. Auch gebe es kein Wasser.

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Der Flughafen twitterte daraufhin, dass Wasserstationen aufgestellt worden seien.

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Spanier löst Großeinsatz aus – und darf weiterreisen

Als die Bundespolizisten sicher waren, dass der Spanier keinen verdächtigen Gegenstand irgendwo abgestellt oder einem anderen Passagier übergeben hatte, konnte die Abfertigung wieder aufgenommen werden.

Der Spanier wurde stundenlang verhört. Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, „dass es keine böse Absicht war“. Der Mann kann Stunden später seinen Heimflug antreten. Die Bundespolizei wird keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Ob der Flughafenbetreiber oder die Airlines Konsequenzen ziehen und den Mann zur Rechenschaft ziehen, ist allerdings noch offen.

So reagierte der Flughafen München nach einem ähnlichen Vorfall

Der Flughafen München hatte nach dem Vorfall in den Sommerferien 2018 freiwillig knapp 6000 50-Euro-Gutscheine verteilt. Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Maßnahme nicht fliegen können (Az.: 4 C 3819/18).

Vier Kläger aus München hatten eine Entschädigung von je 400 Euro wegen Flugbeförderungsverweigerung gefordert. Die beklagte Fluggesellschaft war hingegen der Ansicht, dass sie die Beförderung nicht verweigert habe, weil die Kläger nicht rechtzeitig am Abfluggate erschienen seien und sie für die Anti-Terror-Maßnahme der Bundespolizei nicht verantwortlich sei. Das sah auch das Amtsgericht so. Das Urteil ist rechtskräftig.(dpa/san/moi)