Mönchengladbach. Gegen den 31-Jährigen, der eine junge Frau in einem Fußball-Fanzug vergewaltigte, ist das Urteil gefallen. Er muss jahrelang in Haft.

Nein heißt Nein – vor einem Jahr vergewaltigte ein heute 31-Jähriger eine 19-Jährige auf der Toilette eines Sonderzugs mit Fußballfans, jetzt hat er sein Urteil erhalten. Wie das Amtsgericht Mönchengladbach am Freitag mitteilte, wurde der einschlägig vorbestrafte Mann zu knapp vier Jahren Haft verurteilt.

Das Verhalten der „nennenswert alkoholisierten“ Frau habe zwar zu der Situation beigetragen, stellte die Vorsitzende Richterin Uta Cramer am Freitag fest. Aber die junge Frau habe gesagt, dass sie „das“ nicht wolle, als der Angeklagte mit den sexuellen Handlungen begonnen habe.

Fanzug-Vergewaltigung: Drei Jahre und neun Monate Haft

Die Richter verurteilten den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Vergewaltigung und wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nach der Vergewaltigung hatte der Mann laut Urteil einen anderen Fan aus nichtigem Grund mit einem Gegenstand geschlagen und verletzt. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.

Mann wurde schon mal wegen Vergewaltigung verurteilt

Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Mann schon zuvor wegen einer Vergewaltigung und „vielfach“ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Dabei hatte Alkohol eine Rolle gespielt.

Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch im Fall der angeklagten Vergewaltigung gefordert und sechs Monate Haft für Körperverletzung. Der Verteidiger ließ zunächst offen, ob er in Berufung geht.

Während des Prozesses hatte der Angeklagte bestritten, die Frau in dem Fanzug vergewaltigt zu haben. Nach der Tat vor einem Jahr hatte sich der Sexualstraftäter selbst gestellt.

(dpa/cho)