Oldenburg. Der Krankenpfleger Niels Högel soll 100 Patienten mit Medikamenten zu Tode gespritzt haben. Am 6. Juni wird das Urteil im Mordprozess fallen.

100 Patienten soll der ehemalige K rankenpfleger Niels Högel zwischen 2000 und 2005 in Oldenburg und Delmenhorst mit Medikamenten zu Tode gespritzt haben. Jetzt hat ein Sachverständiger den Angeklagten im Mordprozess vor dem Landgericht Oldenburg für schuldfähig erklärt.

Er sehe keine Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit, sagte der forensische Psychiatrieprofessor Henning Saß am Donnerstag in Oldenburg.

Mit seiner Aussage wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Am 16. Mai sollen die Plädoyers beginnen. Am 6. Juni will Richter Sebastian Bührmann das Urteil verkünden (AZ: 5Ks 1/18).

Narzisstisch, geltungsbedürftig und eine Neigung, Regeln zu brechen

Der Angeklagte hat bislang 43 der 100 Mordvorwürfe eingeräumt. Saß bescheinigte Högel eine „schwere seelische Abartigkeit“. Er sei narzisstisch veranlagt, geltungsbedürftig und habe die Neigung, Regeln zu brechen. Außerdem sei er unter Belastung emotional labil und neige zum Missbrauch von psychotropen Substanzen gegen Unlust und Verstimmungen, ohne dabei eine echte Abhängigkeit zu entwickeln.

Trotz dieser Einschränkungen sei Högel kein psychisch kranker Mensch, unterstrich der Experte. Für Högels Taten gebe es kein einzelnes hervorstechendes Motiv, erläuterte Saß. Vielmehr wirke ein komplexes Bündel von Motiven zusammen.

Dazu gehörten Geltungssucht, eine Rivalität gegenüber Ärzten und die Vorstellung von der Macht, Herr über Leben und Tod zu sein. Weiter hätten Högel seine Taten ein gutes Gefühl gegeben. Gleichzeitig fehle ihm jegliche Empathie gegenüber seinen Patienten. Lediglich die technische Seite seines Berufes habe ihn interessiert.

Ablenkung durch das Vergiften von Patienten

Darüber hinaus sei Högel stets auf der Suche nach einem „Thrill“ gewesen. Der Reiz, auf dem schmalen Grat entdeckt oder nicht entdeckt zu werden, sei ein besonderer Kick gewesen, sagte der Professor. Bei langweiligen Schichten habe er sich Ablenkung durch das Vergiften von Patienten verschafft.

Normale Menschen schützten sich vor solchen Gedanken mit ihrem Gewissen und Wertgefühl. Högel sei dagegen „ethisch verwahrlost und menschlich verroht“. Auf die Frage Bührmanns, wie so etwas möglich sei, sagte Saß: „Da zerbrechen sich der Richter und der Sachverständige den Kopf, aber die Antwort kennt nur der Betroffene.“ Die Chefermittler hatten auch die Kliniken belastet. (msb/epd)