Wiesbaden/Frankfurt. Ali B. sitzt in Untersuchungshaft, das 14-jährige Mordopfer Susanna wurde beigesetzt. Doch viele Umstände der Tat sind noch ungeklärt.

Rund drei Wochen nach dem Mord an der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz beschäftigen sich die Landtage in Hessen und Rheinland-Pfalz mit den Ermittlungen der Polizei in dem Fall. Die Schülerin war Ende Mai in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden.

Tatverdächtig ist der Iraker Ali B. Er sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft. Der Flüchtling hat die Tötung von Susanna bei einer Vernehmung zugegeben, er leugnet jedoch die Vergewaltigung. Hessens Innenminister Peter Beuth und Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (beide CDU) haben am Donnerstag in Wiesbaden ihre Erkenntnisse vorgetragen. Ähnliches ist in Mainz geplant.

In dem Fall, der seit einer Woche die Republik bewegt, sind weiter viele Dinge unklar. Was wir bislang wissen – und was nicht:

Was ist passiert?

Susanna aus Mainz starb am noch am Abend ihres Verschwindens (22. Mai) oder in der folgenden Nacht. Am Tag darauf meldete die Mutter die Schülerin in ihrem Wohnort Mainz als vermisst. Tage später war es eine Bekannte von Susanna, die der Mutter sagte, dass ihre Tochter tot sei und die Leiche an einem Bahngleis in Wiesbaden liege.

Der Verdächtige Ali B., ein 21 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber, war mit seiner Familie in den Nordirak geflohen. Dort wurde er von kurdischen Sicherheitskräften gefasst und an die Bundespolizei übergeben. Spezialeinsatzkräfte brachten ihn zurück nach Deutschland.

Ali B. hat vor dem Ermittlungsrichter gestanden, Susanna getötet zu haben. Er bestreitet aber die Vergewaltigung. Inzwischen ist Susanna in ihrer Heimatstadt beigesetzt worden.

Wer ist der Verdächtige – und wie alt ist er?

Die Staatsanwaltschaft hat bislang keine Hinweise darauf, dass Ali B. bewusst falsche Angaben bei seinem Asylantrag gemacht hat, es gab wohl eher viele Missverständnisse. Ali B. und seine Familie hatten Kopien ihrer irakischen Identitätskarten – ähnlich deutscher Personalausweise – dabei. Beim Übertragen des Geburtsdatums in den Asylantrag ist wohl ein Zahlendreher passiert: 3.11.1997 statt 11.3.1997.

Da Ali B. nur sehr schlecht Deutsch spricht, geht die Staatsanwaltschaft von einem Missverständnis aus. Hinzu kommt: In vielen Ländern ist die korrekte Reihenfolge bei der Angabe von Personendaten nicht Tag, Monat, Jahr sondern Monat, Tag, Jahr.

Ein nur um wenige Monate jüngeres Alter hätte ihm zum damaligen Zeitpunkt auch keine Vorteile gebracht. Auch beim Namen vermuten die Ermittler keine Absicht: Statt aller vier Namensbestandteile habe er in Deutschland nur zwei davon angegeben: Seinen Vornamen und den Namen seines Vaters.

Welche Ungereimtheiten gibt es bei der Rückholaktion von Ali B.?

Die deutschen Behörden sprechen von einer Abschiebung seitens der kurdischen Behörden im Nordirak. Übergeben worden sei Ali B. erst am Frankfurter Flughafen.

Unumstritten ist die Aktion nicht. Die irakische Zentralregierung in Bagdad spricht von einem Rechtsverstoß. Das Auswärtige Amt räumte am Mittwoch in Berlin ein, von dieser Einschätzung erst über Medienberichte erfahren zu haben. Allerdings habe es bislang keine offiziellen Proteste gegeben, sagte Außenamtssprecherin Maria Adebahr.

Klar ist: Es gibt kein Auslieferungsabkommen zwischen Irak und Deutschland, was den Fall und die Verhandlungen darüber womöglich kompliziert gemacht hätten. Unklar ist, wie deutsche Richter diese Rückholaktion später bewerten und ob dies womöglich Folgen für den Strafprozess hat.

Ali B., der Tatverdächtige im Fall Susanna, wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht und in eine Justizvollzugsanstalt geflogen. Der Iraker hatte zuvor stundenlang im Wiesbadener Polizeipräsidium ausgesagt.
Ali B., der Tatverdächtige im Fall Susanna, wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht und in eine Justizvollzugsanstalt geflogen. Der Iraker hatte zuvor stundenlang im Wiesbadener Polizeipräsidium ausgesagt. © dpa | Hasan Bratic

„Es handelt sich um keinen Auslandseinsatz“, sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann. Die Anwesenheit der Bundespolizei in dem Passagierjet sei eine präventive Maßnahme zur Wahrung der Luftsicherheit gewesen. Bei Auslandseinsätzen muss Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt hergestellt werden. Der Flug der Bundespolizisten nach Erbil wurde jedoch nach Angaben Adebahrs nicht mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt.

Auch ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte, sein Ressort sei in den Fall nicht eingebunden gewesen, da es sich nicht um ein Auslieferungsbegehren gehandelt habe. Der Fall liege in der Verantwortung des Bundesinnenministeriums.

Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums räumte ein, sie könne nicht sagen, wie genau die Abstimmung zwischen den irakischen und deutschen Stellen über die Rückführung von Ali B. abgelaufen sei. Sie erklärte, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei erst aus Erbil heraus über den Einsatz der Bundespolizei informiert worden. „Der Minister hat sich im Gespräch mit Herrn Romann versichern lassen, dass diese Maßnahme rechtmäßig sei“, sagte Petermann mit Blick auf Bundespolizei-Chef Dieter Romann.

Wann wird Ali B. der Prozess gemacht?

Das ist nach Aussage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden noch überhaupt nicht absehbar. Die Ermittlungen liefen ja noch auf Hochtouren. Da der Verdächtige in Untersuchungshaft sitzt, könnte es schneller gehen als bei anderen Verfahren.

In seinen Vernehmungen hat Ali B. auf einen Anwalt an seiner Seite verzichtet. „Er hat ausdrücklich erklärt, dass er keinen Verteidiger möchte“, sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag in Wiesbaden. Ali B. sei zuvor ausführlich über seine Rechte aufgeklärt worden, sagte die Sprecherin. Er war nach seiner Ankunft in Deutschland zunächst von der Polizei und dann von einer Richterin vernommen worden. Ali B. hat inzwischen einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen.

Ein zweiter Verdächtiger, ein 35-jähriger türkischer Flüchtling, kam nach seiner Festnahme wieder auf freien Fuß. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er damit aber noch nicht von den Vorwürfen entlastet. Was er konkret getan haben soll und was mit ihm passiert, ist noch unklar.

Was ist mit den Vorwürfen der Vergewaltigung einer Elfjährigen?

Im Zusammenhang mit der Tat fiel der Name Ali. Es ist aber unklar, ob der Tatverdächtige im Fall Susanna damit etwas zu tun hat. Die Polizei hat inzwischen die Angabe korrigiert, es handele sich bei dem mutmaßlichen Opfer um ein Flüchtlingsmädchen. Vielmehr sei es eine Deutsche.

Gab es Versäumnisse bei der Arbeit der Polizei?

Dafür hat die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben bisher keine Anhaltspunkte. Es habe bei der Ermittlungsarbeit in Wiesbaden nach bisherigen Erkenntnissen überhaupt keine Versäumnisse gegeben, sagte Oberstaatsanwältin Christina Gräf. Bis zum ersten Hinweis einer Bekannten von Susanna am 29. Mai an die Mutter, dass Susanna tot sei, war es ein reiner Vermisstenfall. Dieser wurde von der Polizei in Mainz ermittelt, nach dem Hinweis übernahm die Polizei in Wiesbaden. Da ging es dann um den Verdacht eines Tötungsdelikts. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei „durchgängig, mit sehr hohem Polizeiaufgebot gesucht worden“.

Hessens Landespolizeipräsident Udo Münch und Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn erklärten am Donnerstag, dass es trotz mehrerer Verdachtsfälle für Straftaten keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Unterbringung von Ali B. in Untersuchungshaft gegeben habe.

Nach Vorwürfen des schweren Raubs sei kurz vor dem Verschwinden Susannas eine Durchsuchungsaktion in der Flüchtlingsunterkunft geplant gewesen, sagte Münch. Diese sollte jedoch erst im Juni vollzogen werden. Ein Zusammenhang bei der Ansetzung der Durchsuchung und der Täterschaft von Ali B. sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar gewesen.

Die hessischen Ermittlungsbehörden haben im Mordfall Susanna nach Einschätzung von Innenminister Peter Beuth (CDU) und Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn keine Fehler gemacht. Die Polizei sei bereits kurz nach der Vermissentenmeldung in die Ermittlungen der Mainzer Kollegen eingebunden gewesen, sagte Beuth am Donnerstag in einer Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss im hessischen Landtag in Wiesbaden. (dpa/rtr)