Berlin. Neuer Monat, neue Regeln. Im März gibt es für die Verbraucher wieder einige Veränderungen zu beachten. Diese sind die wichtigsten.

Zum 1. März gibt es wieder zahlreiche Änderungen für Verbraucher. Während sich vor allem Lehrer über eine Gesetzesänderung freuen dürften, müssen Raucher künftig tiefer in die Tasche greifen.

Was sich alles ändert, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

• Höhere Zigarettenpreise

Philip Morris, größter Tabakkonzern der Welt, der kürzlich mit der Empfehlung überraschte, dass Raucher doch lieber das mit den Zigaretten sein lassen sollten, erhöht entweder seine Preise – oder reduziert den Inhalt.

Eine Schachtel Marlboro hat beispielsweise künftig nur noch 22 statt 23 Glimmstängel. Gleiches Schicksal blüht auch den Konsumenten von den Marken Chesterfield und L&M. Andere Marken werden wohl nachziehen.

Mit der Preiserhöhung macht das Unternehmen, das etwa 3,5 Milliarden Dollar in die Entwicklung von risikoreduzierter Tabakprodukte wie Tabakerhitzer investiert hat, das Rauchen weiter unattraktiv. Ob deshalb mehr zur E-Zigarette greifen, wird sich zeigen.

• Höhere Mindestlöhne

Über mehr Geld können sich Arbeiter in der Baubranche freuen. Bundesweit steigt der Mindestlohn hier in allen Lohngruppen. Zudem gelten im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung neue tarifliche Mindestlöhne. In der Gebäudereinigung gleichen sich die Lohnuntergrenzen von Ost und West bis 2020 sukzessive an.

• Änderungen fürs Streamen

Ab dem 20. März ist Geoblocking in der EU vorbei. Somit können Streaming-Dienste wie Netflix, Spotify oder Amazon innerhalb der EU grenzenlos genutzt werden. Anders sieht es dagegen bei den Mediatheken von ARD und ZDF aus: Hier sind bestimmte Sendungen weiterhin nicht im Ausland zu sehen.

• Änderung im Urheberrecht

Erleichterung für Lehrer: Ab dem 1. März dürfen sie für Teilnehmer ihrer Veranstaltungen 15 Prozent von urheberrechtlich geschützten Werke online stellen. Unter anderem dürfen einzelne Beiträgen aus Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften sogar ganz zur Verfügung gestellt werden.

• Notrufsystem in Fahrzeugen

Alle Neufahrzeuge sollen ab dem 31. März mit dem eCall-System ausgestattet werden. Es wählt bei einem Unfall automatisch die 112 – zudem zeigt es den Ort des Autos an. Damit sollen schwer verletzte Personen, die nicht selbst Hilfe holen können, gerettet werden.

• Neues Versicherungskennzeichen

Roller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter müssen ab 1. März nur noch die blaue Versicherungsplakette tragen. Das bisherige schwarze Zeichen läuft ab. (bekö)