Nürnberg. Wolfgang P. soll einen Polizisten ermordet haben. Der „Reichsbürger“ soll bei einem Polizeieinsatz auf den Beamten geschossen haben.

Ein so genannter „Reichsbürger“, der einen Polizisten getötet haben soll, muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Die Anklage fordert eine lebenslange Haftstrafe für den Mann aus Georgensgmünd.

Der Angeklagte Wolfgang P. habe aus Heimtücke und niederen Beweggründen gehandelt, erklärte Staatsanwalt Matthias Held am Donnerstag in Nürnberg. Daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor.

Tatverdächtiger soll bewusst auf Polizisten geschossen haben

Wolfgang P. soll bei einem Routineeinsatz der Polizei am 19. Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen haben. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt. Der 50-Jährige ist vor dem Landgericht in Nürnberg-Fürth unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt.

Der tödlich getroffene Beamte habe versucht, in dem Anwesen die verschlossene Tür zur Wohnung von P. zu öffnen, als plötzlich Schüsse gefallen seien, erklärte der Staatsanwalt. „Der Polizist hatte kein Schutzschild tragen können und keine Waffe in der Hand halten können. So war er den Schüssen von P. schutzlos ausgeliefert“, sagte Nebenklägerin Monika Goller.

Hat ein Polizeibeamter Wolfgang P. gewarnt?

Der Staatsanwalt warf P. vor, seine Tat von langer Hand geplant zu haben. So habe der Angeklagte einem Zeugen gesagt, er rechne mit der Polizei - „und dann nehm’ ich ein paar von denen mit.“ Bei einem befreundeten Polizisten habe sich P. auch erkundigt, ob polizeiliche Maßnahmen gegen ihn geplant seien, sagte Held.

Zudem habe der Angeklagte intensive Kontakte zu dem in Sachsen-Anhalt lebenden Adrian U. gepflegt, der ebenfalls als „Reichsbürger“ gilt. U., ein früherer Mister Germany, steht unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht. Aus Chatnachrichten gehe hervor, dass er und P. sich „militärische und politische Unterstützung“ zugesichert hätten, sagte Staatsanwalt Held.

Einsatz diente zur Beschlagnahmung von Waffen

Bei dem Einsatz in Georgensgmünd sollten die rund 30 Waffen von P. beschlagnahmt werden, weil er als nicht mehr zuverlässig galt. „Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik, ihre Organe und Behörden ab.

Aus Sicht der Verteidigung wusste P. nicht, dass am Tattag die Polizei vor seiner Tür stehen würde. Er sei von einem Überfall ausgegangen. Reuebekundungen von P. wies die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer als Manöver zurück. Der Angeklagte sei „ein nicht unbegabter Schauspieler“, sagte Staatsanwalt Held. Das Plädoyer der Verteidigung ist bislang für Freitag geplant. Ein Urteil könnte dann am Montag gesprochen werden. (dpa)