Freiburg. Hussein K. hat gestanden, die Freiburger Studentin Maria L. getötet zu haben. Am zweiten Prozesstag lässt er Details der Tat verlesen.

Man hört ihn schon, bevor man ihn sieht. Leise klirren die Fußfesseln im Gang des Gerichtsgebäudes am Landgericht Freiburg, als Hussein K. am zweiten Verhandlungstag den Saal betritt.

Über seinen Anwalt lässt er eine Erklärung ankündigen. Sie sei nicht anwaltlich geprüft, er sei diesbezüglich nicht anwaltlich beraten worden und die Erklärung sei auch nicht von taktischen Erwägungen geleitet gewesen, sagt Verteidiger Sebastian Glathe. „Mein Mandant hat diese Entscheidung selbst getroffen.“

Grausige Details des Geständnisses

„Salam“ beginnt die Erklärung. „Hallo.“ Dann folgt eine wortreiche Entschuldigung an die Familie, eine Schilderung seiner „Qualen“ nach dem „Vorfall“ vom 16. Oktober. Der Tag, an dem Maria L., 19, von einer Party nach Hause fährt, überfallen, vergewaltigt und zum Sterben in einen Fluss gelegt wird.

Nach seiner Erklärung gesteht Hussein K. den Missbrauch und die Gewalt – und dann ist nicht mehr nur von seinen, sondern auch von Marias Qualen die Rede. Der Angeklagte gesteht, dass er sie vom Rad stieß und dass er sie mit seinem Schal bewusstlos würgte, als sie schrie. Er sagt, dass er sie ausgezogen habe, als er sie für tot hielt, und dann vergewaltigt habe. Mehrfach missbrauchte er sie mit der Hand. Für mehr war er nach eigenen Worten zu betrunken und zu bekifft.

An einiges will sich Hussein K. nicht erinnern

Dass er einem Freund nach der Tat erzählt haben soll, er habe eine Frau getötet und vergewaltigt wie ein Tier, wie ihm die Richterin vorhält, räumt er nicht ein. Auch nicht, dass er schon vor der Tat Aussagen von Freunden zufolge vorgehabt haben soll, eine Frau zu vergewaltigen. Woher die Bisswunden an Marias Körper kamen? Hussein K. erinnert sich nicht.

Der Angeklagte Hussein K. kommt mit Fußfesseln in den Gerichtssaal.
Der Angeklagte Hussein K. kommt mit Fußfesseln in den Gerichtssaal. © dpa | Patrick Seeger

„Ich gehe davon aus, dass Sie hier wahrheitsgemäß aussagen wollen“, sagt der Staatsanwalt schließlich etwas ungehalten, als er den Angeklagten nach seinem Verhalten in der Straßenbahn fragt. Dort soll er vor der Tat mindestens eine Frau aufdringlich angebaggert haben. K. erinnert sich nicht.

Liegt eine verminderte Schuldfähigkeit vor?

Dafür erinnert er sich sehr gut an Alkoholexzesse und daran, wie betrunken und von Joints berauscht er war vor der Tat. Wie schlecht ihm war und wie müde er sich fühlte. In welch schrecklichem Zustand er war und überhaupt, dass er kein Ziel im Leben habe. Von Selbstmordgedanken ist ebenfalls die Rede. „Ich war gebrochen und traurig“. Und: „Es ist alles sehr schwer für mich“, sagt er.

Natürlich sei immer zu prüfen, ob auch eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte und in welchem Zustand ein Angeklagter sich möglicherweise befunden hätte, hatte sein Anwalt Sebastian Glathe schon am ersten Verhandlungstag am Rande des Prozesses gesagt. Auffällig ausführlich hatte sein Mandant sich schon da über Drogen, Alkohol, Heroinkonsum geäußert; über Tage, die er berauscht und zugedröhnt verbrachte.

Kein Besuch von seiner Familie im Gefängnis

Psychische Probleme und traumatische Erfahrungen aus seinen Jahren in Afghanistan und auf der Flucht deutete er an. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden sie bereits umfänglich besprochen.

Ob eigentlich seine Mutter, ob seine Familie überhaupt erfahren hat, dass ihr Sohn in Deutschland in Haft ist, fragte die Richterin ihn einmal. Das weiß Hussein K. nicht. Im Gefängnis hat ihn außer seinem Anwalt niemand besucht, kein Freund, kein Bekannter. Wie auch in der vergangenen Woche wirkt er abwesend, schläfrig und langsam.

Marias Eltern sind auch am zweiten Prozesstag nicht dabei. Ihnen bleibt erspart, wie der Angeklagte schreckliche Details mit monotoner Stimme und ohne erkennbare Regung vorträgt. (dpa)