War Massenmörder Anders Breivik während seiner Tat zurechnungsfähig? Ein psychiatrisches Gutachten soll genau diese Frage klären.

Oslo. Das Osloer Amtsgericht hat am Dienstagmorgen das psychiatrische Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik entgegengenommen. Es gilt als ausschlaggebend für die Frage, ob der 32-Jährige für die Tötung von 77 Menschen vor gut vier Monaten zu Strafhaft verurteilt werden kann.

Als wahrscheinlich gilt, dass die beiden gerichtlich bestellten Rechtspsychiater Breivik Zurechnungsfähigkeit attestieren. Das Ergebnis ihres 230 Seiten umfassenden Gutachtens soll gegen Mittag (13.00 Uhr) bekanntgegeben werden. Der Prozessauftakt ist für Mitte April nächsten Jahres geplant.

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Breivik hatte am 22. Juli zunächst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel detonieren lassen. Dabei starben acht Menschen. Kurz danach tötete er bei einem Massaker auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers.

Breivik hatte sein Verbrechen über Jahre vorbereitet. Er begründete es mit Hass auf muslimische Zuwanderer sowie norwegische Befürworter einer multikulturellen Gesellschaft. Seinen Anwälten in der Haftanstalt hatte er zu verstehen gegeben, dass er unter keinen Umständen für unzurechnungsfähig erklärt werden wolle.