Das illegale Filmportal Kino.to ist nicht mehr erreichbar. Die Betreiber werden vernommen. Die Filmindustrie rechnet mit ähnlichen Nachfolgern.

Dresden/Berlin. Nach dem Schlag gegen das Filmportal Kino.to rechnet die Justiz mit monatelangen Ermittlungen. Von den 21 Beschuldigten sind 12 in Untersuchungshaft, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein, am Donnerstag mitteilte. Der Verdacht lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen. Die Fahnder durchsuchten am Mittwoch 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten, darunter Zwickau, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und München sowie in Frankreich und Spanien. Von 13 Festgenommenen wurde eine Person wieder freigelassen. Nach einem weiteren Beschuldigten werde noch gesucht, sagte Oberstaatsanwalt Klein.

Unter den Beschuldigten seien sowohl Betreiber der Website Kino.to als auch - zum Teil mit diesen identisch - Personen, die beschuldigt werden, als sogenannte Streaming-Hoster illegale Kopien von Filmen für Internet-Nutzer bereitgestellt zu haben. „Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten“, sagte der Staatsanwalt. Außerdem wird das Beweismaterial ausgewertet, darunter auch mehrere beschlagnahmte Server.

Die Frage, ob sich möglicherweise auch Nutzer von Kino.to strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden, sagte Klein. Da es bislang kein Urteil zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten gibt, gilt dies als rechtlich umstritten. Beim Streaming wird ein Film oder ein Musikstück im Internet übertragen, ohne dass wie beim Download die entsprechende Datei gespeichert wird. Allerdings werden auch beim Streaming Daten im Arbeitsspeicher abgelegt.

Die Plattform Kino.to bot Links zu Streaming-Servern an, die zahllose Filme, darunter auch aktuelle Blockbuster, bereitstellten. Sie soll zuletzt von täglich mehreren hunderttausend Menschen genutzt worden sein. Die Betreiber erzielten entsprechend hohe Einnahmen aus Internet-Werbung. Sowohl der Schaden für die Filmwirtschaft als auch die Gewinne der Hauptbeschuldigten werden auf siebenstellige Euro-Beträge geschätzt.

Filmindustrie rechnet mit Nachfolgern von Kino.to

Nach dem Schlag der Behörden gegen das Filmportal Kino.to rechnet die Filmindustrie in Deutschland jedoch mit der Entstehung ähnlicher Plattformen. „Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden“, sagte die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Christiane Ehlers, am Donnerstag.

Die Streaming-Plattform kino.to sei „das mit Abstand bekannteste illegale Angebot“ gewesen, sagte Ehlers. Es sei zu erwarten, dass das Vorgehen der Behörden „eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken“ werde. Die Geschäftsmodelle solcher Angebote seien aber offenbar so lukrativ, dass auch in Zukunft mit ähnlichen Plattformen zu rechnen sei. Die Bereitstellung von illegalen Filmkopien schade aber vor allem auch kleinen Produktionsfirmen, die mit Hilfe von Krediten ihre Filmidee verwirklicht und dann endlich ins Kino gebracht hätten.

Die GVU, eine Einrichtung von Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware-Branche, ging erstmals im Mai 2008 gegen Kino.to vor. Das jetzige Vorgehen der Behörden folgt einem Strafantrag der GVU vom 28. April.