Achteinhalb Jahre nach dem Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verklagt der verurteilte Täter Magnus Gäfgen das Land Hessen.

Frankfurt/Main. Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat seine Foltervorwürfe gegen die Frankfurter Polizei aufrechterhalten. Er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden, erklärte der 35 Jahre alte Häftling am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. Bei dem Verhör am 1. Oktober 2002 ging es um den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler. Gäfgen offenbarte unter dem Druck das Versteck des von ihm getöteten Jungen.

In dem Zivilprozess klagt Gäfgen auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe für Folgen des illegalen Verhörs. Gäfgen verbüßt eine lebenslange Haftstrafe im nordhessischen Schwalmstadt.

In dem Prozess sollte dann ein medizinischer Gutachter vor dem Landgericht zu Wort kommen. Neben dem mit Prozesskostenhilfe unterstützten Kläger Gäfgen erschienen am Donnerstag auch der Vernehmungsbeamte und dessen damaliger Chef, der frühere Vizepolizeipräsident von Frankfurt, Wolfgang Daschner. Sie sollen als Zeugen aussagen.

Daschner hatte mit einem Aktenvermerk die illegale Folterdrohung zur Rettung des Kindes öffentlich gemacht und wurde später wie der Vernehmungsbeamte wegen Nötigung verurteilt. Daschner könnte Angaben machen, wer ihm damals aus dem hessischen Innenministerium unter Führung des heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) Rückendeckung für die Aktion gegeben hat.