Frankfurt/Main. Der als Kindermörder verurteilte Magnus Gäfgen, 35, verklagt das Land Hessen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt/Main sollen am 17. März die Folgeschäden, die Gäfgen durch die Gewaltandrohung während des Polizeiverhörs angeblich erlitten hat, festgestellt werden, sagte sein Anwalt. Streitwert: 15 000 Euro. Gäfgen hat als Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, 11, lebenslange Haft erhalten.