Der Europäische Gerichtshof hat Kindermörder Magnus Gäfgen mit seiner Klage gegen Folterandrohung teilweise Recht gegeben.

Straßburg. Der Kindermörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahnung nach einem entführten Bankierssohn habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens in Deutschland haben die Richter jedoch ausgeschlossen. Der Prozess gegen Gäfgen sei fair gewesen.

Polizeibeamte hatten Gäfgen mit Folter gedroht, wenn er das Versteck des Kindes nicht preisgibt. Die Beamten glaubten, der Junge sei noch am Leben, obwohl er längst tot war. „Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug, um als unmenschliche Behandlung im Sinn von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gelten“, hieß es in der Urteilsbegründung. Nach Auffassung der mit 17 Richtern besetzten Großen Kammer des Gerichtshofs war die Verhörmethode jedoch nicht so schwer, dass sie als Folter gelten könnte. Ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren liegt dem Urteil zufolge nicht vor. Die Richter äußerten sich nicht über ein Schmerzensgeld für Gäfgen, forderten Deutschland aber auf, das nationale Schmerzensgeldverfahren „zügig zu beenden“.

Der 35-Jährige hatte vor fast acht Jahren den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Dafür verbüßt der ehemalige Jura-Student Gäfgen im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe. Eine Kammer des Gerichtshofs hatte die Beschwerde Gäfgens bereits am 30. Juni 2008 abgewiesen. Sie stellte fest, dass die Folterandrohung Frankfurter Polizisten zwar ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention war. Gäfgen habe jedoch Genugtuung erhalten. Denn die deutschen Gerichte hätten den Verstoß „ausdrücklich und unzweideutig anerkannt“. Außerdem seien die beiden Polizeibeamten strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden. Damit seien Mittel ergriffen worden, um die Nachteile Gäfgens auszugleichen.