Die Anklage lautete bisher nur auf Körperverletzung mit Todesfolge. Doch nach der Aussage eines Gerichtsmediziners könnte sich dies ändern.

Bonn. Wende im Prozess gegen die Pflegeeltern der neunjährigen Anna: Der Staatsanwalt stellte am Montag den Antrag, dass die Angeklagten wegen Mordes und Totschlags in besonders schwerem Fall verurteilt werden können. Zuvor hatte der Gerichtsmediziner ausgesagt, dass Annas Kopf mindestens drei Minuten lang in der Wanne unter Wasser gedrückt worden sei. Wegen dieser langen Zeit sei von einem Tötungsvorgang auszugehen, sagte der Staatsanwalt. Bisher lautet die Anklage nur auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Als ein Mordmerkmal nannte der Ankläger niedere Beweggründe. Die Pflegeeltern seien überfordert gewesen, hätten ein Versagen aber nicht eingestehen wollen. Außerdem hätten sie dann riskiert, dass Anna anderen Leuten von ihrem Leidensweg erzählt hätte. Das Gericht wollte am Mittag über den Antrag entscheiden.