Der 41-Jährige soll im Sommer 19 Geiseln in einer Filiale der Modekette H&M in seine Gewalt gebracht und mit einer Pistole bedroht haben.

Leipzig. Im Prozess um die Geiselnahme in einer H&M-Filiale in Leipzig ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig begründete dies damit dass in der Verhandlung schutzwürdige Interessen des Angeklagten besprochen werden müssten. Seit Dienstag muss sich ein 41-Jähriger wegen Geiselnahme und unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Er hatte am 15. Juni 19 Kunden und Angestellte der Modekette in seine Gewalt gebracht und stundenlang bedroht . Ein vorläufiges Gutachten legt nahe, dass er zu dem Zeitpunkt nicht steuerungsfähig gewesen sein könnte. Ihm droht die Einweisung in die Psychiatrie.

Sein Anwalt Stefan Lorenz will nach eigenen Angaben erreichen, dass der 41-Jährige „am Ende des Prozesses das Gericht als freier Mann verlassen kann“. Er habe bei der Geiselnahme unter einer „wahnhaften Psychose“ gelitten, die jetzt aber abgeklungen sei, erklärte Lorenz. Der 41-Jährige wollte mit seiner Tat auf angeblichen Ärztepfusch aufmerksam machen.

Der Angeklagte war bereits im Dezember 2007 vom Amtsgericht Leipzig wegen unerlaubten Waffenbesitzes und unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.