Dem 41-Jährigen wird Geiselnahme und unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Waffe vorgeworfen. Die Schuldfähigkeit muss geklärt werden.

Leipzig. Drei Monate nach der Geiselnahme in einer Leipziger H&M-Filiale ist Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben worden. Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig am Dienstag mitteilte, wird dem 41-Jährigen Geiselnahme und unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe vorgeworfen. Laut Anklage hatte der bewaffnete Mann am 15. Juni in einer Filiale der Modekette in der Innenstadt insgesamt 19 Kunden und Angestellte in seine Gewalt gebracht und mit dem Tode bedroht. Damit habe er erzwingen wollen, sich öffentlich über die Medien zu einer angeblichen ärztlichen Fehlbehandlung äußern zu können .

Erst nach mehreren Stunden gab der Mann auf, nachdem er die Möglichkeit erhalten hatte, unter anderem mit einem Medienvertreter über seine Situation zu sprechen, und ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Geiseln blieben unverletzt. Viele erlitten allerdings einen Schock, mehrere mussten psychologisch betreuen werden. In der Leipziger Innenstadt herrschte während der Geiselnahme für mehrere Stunden Ausnahmezustand.

Als Motiv für die Tat gab der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft in den Vernehmungen an, dass er im Frühjahr 2010 in einem Leipziger Krankenhaus angeblich falsch behandelt worden sei und mit der Tat die Medien darauf aufmerksam machen wollte.

Der 41-Jährige ist wegen eines Waffendelikts einschlägig vorbestraft. Ende 2007 wurde er vom Amtsgericht Leipzig wegen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe und unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Laut Staatsanwaltschaft soll durch ein Gutachten die Schuldfähigkeit des Angeklagten geklärt werden, der sich seit dem 16. August in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet. Nach der vorläufigen Einschätzung eines Sachverständigen könnte die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt eingeschränkt oder aufgehoben gewesen sein. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann laut Anklage eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.