Üblicherweise wird Ausländern mit Bewährungsstrafen und Verstößen in Zusammenhang mit Drogen die Einreise nach Japan nicht erlaubt.

Tokio. Aus Paris Hiltons geplantem Japan-Besuch wird nichts: Nachdem sie am Vorabend von den japanischen Einreisebehörden verhört worden war, verzichtete sie am Mittwoch auf die Einreise und trat in einer Chartermaschine die Rückreise in die USA an, wie japanische Medien am Mittwoch berichteten. Die 29-Jährige war festgesetzt worden, weil sie wegen Drogenbesitzes eine Bewährungsstrafe verbüßt. Nach japanischem Recht haben die Einwanderungsbehörden des Landes die Möglichkeit, jemandem in solch einem Fall die Einreise zu verweigern.

Hilton, die in Japan wegen ihrer Outfits beliebt ist, wollte an einer Fashionshow teilnehmen. Sie war am Dienstagabend am Tokioter Flughafen Narita eingetroffen - und verhört worden. Da die Sache nicht gleich geklärt wurde, musste sie in einem Flughafenhotel übernachten. Die Beamten der japanischen Einreisebehörde nahmen das Einreiseverfahren für Hilton am nächsten Morgen wieder auf, doch hatte sich die Blondine es inzwischen anders überlegt. Sie teilte den Beamten mit, dass sie nun doch nicht einreisen, sondern Japan wieder verlassen wolle, hieß es.

Hilton hatte sich einen Tag vor ihrer Ankunft in Japan zum Kokainbesitz bekannt und war so einer Haftstrafe entgangen. Ein Richter in Las Vegas verurteilte sie zu einem Jahr Bewährungsstrafe. Sollte sie in dieser Zeit erneut verhaftet werden, müsse sie ein Jahr ins Gefängnis, warnte Richter Joe Bonaventure.

Hilton war wegen Kokainbesitzes und Behinderung der Polizei angeklagt worden, nachdem bei einer Verkehrskontrolle in Las Vegas Ende August ein knappes Gramm Kokain bei ihr gefunden wurde.