Zum Schluss des Verfahrens hat die Anklage auf Zwangseinweisung des Islamhassers Breivik in eine geschlossene Psychiatrie plädiert.

Oslo. DIm Prozess gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik hält die Staatsanwaltschaft den Angeklagten für nicht zurechnungsfähig und hat seine Zwangseinweisung in eine geschlossene Psychiatrie gefordert. Der Islamhasser und Mörder von 77 Menschen lächelte spöttisch und schüttelte den Kopf, als Ankläger Svein Holden am Donnerstag in seinem Plädoyer wie erwartet die Zwangseinweisung forderte. Breivik (33) hatte am 22. Juli 2011 in Oslo acht Menschen mit einer Autobombe getötet. Danach erschoss er 69 Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers auf der Insel Utøya.

Holden und seine Kollegin Inga Bejer Engh begründeten ihre Einstufung Breiviks als nicht schuldfähig mit „weiter bestehenden Zweifeln“ an seinem psychischen Zustand während der Anschläge. Beide wollten sich der Einstufung des Täters als „psychotisch“ durch ein erstes Gutachten nicht anschließen, wobei aber letzte Zweifel nicht auszuschließen seien.

„Nach unserer Überzeugung ist es schlimmer, einen psychotischen Menschen irrtümlich in Haft zu nehmen als einen nicht-psychotischen in eine Zwangspsychiatrie“, sagte Holden. Engh erklärte bei einer Pressekonferenz nach dem Plädoyer: „Wir hätten uns eine sichere Einstufung bei einem Verfahren wie diesem gewünscht. Aber es gibt sie leider nicht“,

+++ Sachverständiger: Breivik ist ein Faschist +++

+++ Gutachter: Massenmörder Breivik ist schuldfähig +++

Die Staatsanwältin hatte vorher detailliert ausgeführt, dass Breiviks behauptete Zugehörigkeit zu einem „Orden der Tempelritter“ als politischem Netzwerk frei erfunden sei. In Wirklichkeit sei er von „Gewalt- und Mordphantasien“ angetrieben gewesen. Breiviks Erklärungen zu seinem angeblichen politischen Hintergrund hätten das „für ihn tragische Bild eines jungen Mannes ergeben, der sich als Teil eines nicht existierenden Netzwerkes sieht“. Sie hätten „jeder Logik entbehrt“.

Breivik folgte dem Plädoyer weitgehend unbewegt, lächelte aber häufig spöttisch oder schüttelte den Kopf. Sein Anwalt Geir Lippestad erklärte im TV-Sender NRK, sein Mandant sei über die Haltung der Ankläger nicht überrascht gewesen. Breivik will bei seiner Einweisung in eine geschlossene Rechtspsychiatrie Berufung einlegen.

Zu Beginn des Schlussplädoyers sagte Engh, der eigentliche Mittelpunkt des zehnwöchigen Verfahrens seien die Überlebenden und Hinterbliebenen des Massakers gewesen. Sie hätten mit ihren Aussagen für einen „angemessenen und würdigen Verlauf“ gesorgt.

Nach dem Plädoyer der Verteidiger und einem Schlusswort von direkt betroffenen Überlebenden sowie Opfer-Angehörigen erhält Breivik am Freitag die Gelegenheit zu einem Schlusswort. Er hat dafür eine Stunde Redezeit verlangt. Das Urteil soll entweder am 20. Juli oder am 24. August verkündet werden. (dpa)