Magnus Gäfgen hatte den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler im September 2002 ermordet. Unter Folterandrohung verriet Gäfgen der Polizei das Versteck seines Opfers. Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über den Fall.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entscheidet heute darüber, ob der Prozess gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen einer vorangegangenen Folterdrohung im polizeilichen Verhör gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Der Häftling strebt damit ein Wiederaufnahmeverfahren an.

Der heute 33 Jahre alte Gäfgen hatte den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler aus Frankfurt im September 2002 ermordet. Drei Tage später wurde er nach der Lösegeldübergabe festgenommen und hatte der Polizei zunächst die Unwahrheit über sein Versteck für das Kind gesagt.

Die Ermittler gingen davon aus, dass Jakob noch lebte. Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wies einen Kriminalhauptkommissar an, Gäfgen Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den wirklichen Ort verraten würde. Danach sagte der Täter die Wahrheit.

Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war dagegen bis vor das Bundesverfassungsgericht vorgegangen, hatte aber keinen Erfolg. Danach legte er in Straßburg Beschwerde ein. Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer hat beantragt, Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots und Verletzung des fairen Verfahrens zu verurteilen. Er beruft sich auf Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.