Der 39-jährige Angeklagte soll das Mädchen missbraucht und getötet haben. In der ersten Vernehmung nach der Tat hatte er gestanden.

Leipzig. Vor dem Leipziger Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der neunjährigen Corinna begonnen. Die Anklage wirft dem 39-jährigen Lutz Peter Sch. vor, das Mädchen aus dem sächsischen Eilenburg am 28. Juli vergangenen Jahres sexuell missbraucht und getötet zu haben. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte zunächst zu den Vorwürfen. Die Anklage wirft dem 39-Jährigen Mord, sexuellen Missbrauch eines Kindes und versuchte Vergewaltigung vor.

Lutz Peter Sch. habe das Mädchen unter einem Vorwand in einen ausrangierten Bauwagen auf seinem Gartengrundstück in Eilenburg gelockt, sagte Staatsanwalt Ulrich Jakob. Um das Mädchen in Sicherheit zu wiegen, schaltete er laut Anklage zunächst einen Zeichentrickfilm im Fernsehen ein, bevor er über die Neunjährige hergefallen sei und sie gewaltsam ausgezogen habe. Weil sie sich wehrte und schrie, habe er ihr den Mund zugehalten, sie auf den Brustkorb geschlagen und gewürgt. Als das Mädchen kein Lebenszeichen mehr von sich gab, habe er versucht, sie zu vergewaltigen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft tötete Lutz Peter Sch. sein Opfer, um seine Sexualstraftat zu verdecken. Noch am Abend des Tattages soll er die in eine Mülltüte versteckte Leiche in einen Nebenarm des Flusses Mulde geworfen haben, wo sie tags darauf gefunden wurde. Der Angeklagte, der wegen Brandstiftung und Verkehrsdelikten vorbestraft ist, wurde drei Tage nach der Tat aufgrund mehrerer Zeugenhinweise gefasst. Zum Prozessbeginn wollte der Angeklagte zunächst keine Aussage machen. Sein Anwalt Stefan Costabel schloss nicht aus, dass sich sein Mandant zu einem späteren Zeitpunkt äußert. In der ersten Vernehmung durch die Polizei hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Sein Anwalt hatte allerdings die Verwertbarkeit des Geständnisses angezweifelt, weil sein Mandant bei seiner Festnahme betrunken war. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme soll der Angeklagte zwischen 2,5 und 2,8 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Polizisten schilderten am Freitag als Zeugen vor Gericht Details aus der Vernehmung. Übereinstimmend berichteten sie, Lutz Peter Sch. habe trotz seiner Alkoholisierung „keine Ausfallerscheinungen“ gezeigt. Er habe sich zudem kooperativ gezeigt. Ina Alexandra Tust, die als Anwältin der Nebenklage die Mutter des Opfers vertritt, sagte, ihre Mandantin hoffe, dass der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf verwies darauf, dass bei einer Verurteilung auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden kann, was eine Entlassung des Täters schon nach 15 Jahren ausschließen würde. Ein Urteil wird für Ende März erwartet.