Der 39-Jährige hat gestanden, die Neunjährige missbraucht und getötet zu haben. Das Gericht stellte eine besonders schwere Schuld fest.

Leipzig. Einmal in seinem verkorksten Leben wollte der 39-Jährige Macht über jemanden haben. Getrieben von sexuellem Verlangen strich er am 28. Juli 2009 durch seine Heimatstadt Eilenburg in Sachsen und suchte ein Opfer. Er traf auf die neunjährige Corinna, die, nur wenige Schritte von ihrer Wohnung entfernt, zum Spielen nach draußen gegangen war. Das Mädchen überlebte die Begegnung mit dem blassen Mann nicht.

Richter: Große Brutalität gegen das Kind

Der arbeitslose Alkoholiker lockte die Neunjährige auf sein Gartengrundstück, missbrauchte und erwürgte sie. Ihre Leiche warf er in einen Flussarm. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Täter am Mittwoch nach zweieinhalbwöchigem Prozess wegen Mordes, Missbrauchs und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft.

Totenbleich und das Gesicht im abgestützten Arm verborgen, lässt der Mann das Blitzlichtgewitter über sich ergehen. Auch während der Urteilsverkündung wagt er keinen Blick ins Publikum. Schweigend und scheinbar ungerührt hört er, was der Vorsitzende Richter sagt. „Es gibt keinerlei Zweifel an dem Sachverhalt und es gibt keinerlei Zweifel an der Schuldfähigkeit“, so Hans Jagenlauf. Mehrfach betonte der Richter die große Brutalität, mit der der Täter gegen das Kind gewütet und die Schülerin nach ihrem Tod noch verstümmelt hatte.

„Der Angeklagte ist des Mordes schuldig, dafür sieht das Gesetz lebenslang vor“, sagte Jagenlauf. Die 1. Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Mörder nicht darauf hoffen, nach 15 Jahren vorzeitig freizukommen. Außerdem muss er 50000 Euro Schmerzensgeld an die Mutter von Corinna zahlen.

Verteidiger: Ein "ganz armes Schwein"

„Er ist ein ganz armes Schwein“, meinte Verteidiger Stefan Costabel in seinem Plädoyer. Ein Alkoholiker, der am Rande der Gesellschaft lebte, seine Tage mit Fernsehen, Bierholen und Werkeln in seinem Garten verbrachte. Aber: Der Täter sei kein Monster, betonte der Verteidiger, der keine besondere Schwere der Schuld sah. Die Richter folgten jedoch Staatsanwalt Ulrich Jakob, der dem Angeklagten eine „große Kaltblütigkeit“ bescheinigte. Der Täter habe Corinna nicht als Mensch gesehen, sondern als Objekt. Er habe ein langes Vorstrafen-Register. Ein Pädophiler und ein notorischer Gewalttäter sei der Mann allerdings wohl nicht.

Der 39-Jährige hatte nach seiner Festnahme wenige Tage nach der Tat und im Prozess über seinen Anwalt ein Geständnis abgelegt. Im Gericht schwieg er zunächst, ergriff dann nach den Plädoyers doch die letzte Chance für Worte des Bedauerns und der Entschuldigung. „So kalt und unberührt, wie ich vielleicht erscheine, bin ich nicht“, sagte er mit dünner Stimme. Er habe nie gelernt, Gefühle zuzulassen. Er habe sich nicht – etwa mit einem Brief – an Corinnas Mutter gewandt, um sie nicht noch mehr zu verletzten. „Wie soll ich der Mutter mitteilen, wie sehr es mit leidtut und wie ich sehr ich die Tat bereue? Ich habe nicht den Mut dazu.“