Leipziger Geschwisterpaar zeugte vier Kinder miteinander. Der Mann musste dafür ins Gefängnis. Der deutsche Inzest-Paragraf wird jetzt überprüft.

Dresden/Leipzig. Der Inzest eines sächsischen Geschwisterpaars ging jahrelang durch die Medien: Über die Frage, ob Bruder und Schwester miteinander schlafen dürfen, muss in Kürze der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden. Dort wird der Fall der Leipziger Geschwister, die vier Kinder miteinander zeugten, derzeit zwar noch geprüft. „Die Fristen für Stellungnahmen sind aber abgelaufen“, sagte der Dresdner Rechtsanwalt Endrik Wilhelm, der den mehrfach verurteilten Bruder vertritt. Der Jurist bestätigte damit auch einen entsprechenden Bericht im aktuellen „Focus“-Magazin. Die Entscheidung könnte den deutschen Inzest-Paragrafen kippen. Nach Angaben des Gerichtshofs steht aber noch kein konkreter Termin fest.

Wilhelm fordert für seinen Mandanten juristische Rehabilitierung und eine Haftentschädigung von 36.500 Euro. Insgesamt saß der 34- Jährige drei Jahre lang im Gefängnis. Seine Schwester war vom Dresdner Amtsgericht noch nach Jugendstrafrecht verurteilt und für ein Jahr einem Betreuer unterstellt worden.

Die finanzielle Entschädigung sei aber letztlich nebensächlich, betonte der Jurist. Wilhelm setzt sich seit Jahren dafür ein, den Paragrafen 173 im Strafgesetzbuch zu kippen. Demnach werden „leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen“. Der Inzest-Paragraf gilt als umstritten.

Der Inzest-Paragraf

So haben Geschwisterpaare aus medizinischer Sicht ein extrem hohes Risiko, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. „Die Frage ist aber: Können wir jemandem deswegen die Fortpflanzung verbieten?“, sagte Wilhelm. „Dann muss man auch Behinderten verbieten, sich zu vermehren.“ Auch zwei Kinder des Leipziger Geschwisterpaares sind behindert, die beiden anderen aber gesund.

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten die Klage des Vaters gegen das Inzest-Verbot 2008 abgewiesen. Die Richter begründeten den Paragrafen auch mit dem Schutz der Familie. „Das setzt ja voraus, dass überhaupt eine Familie entstanden ist“, argumentierte Wilhelm. Sein Mandant sei aber gar nicht mit seiner Schwester aufgewachsen. „Und warum schützen wir dann nicht auch Familien, die nicht blutsverwandt sind?“, fragte der Strafverteidiger. Bei adoptierten Geschwistern oder Patchworkfamilien gelte das Verbot schließlich nicht.

Nach deutschem Recht wird zudem lediglich der Geschlechtsakt gerichtlich verfolgt. Andere sexuelle Handlungen werden nicht bestraft. „Ein vollkommener Schwachsinn“, meinte Wilhelm. „Das eigentliche Problem, warum das verboten bleibt, ist, dass niemand darüber diskutieren will“, sagte er. „Weil die Menschen sich sagen: Das ist so ein Ekel-Thema, damit will ich nichts zu tun haben.“