Das Paar hatte sich erst vor sieben Jahren kennengelernt und sofort verliebt.

Leipzig. Patrick S. (30) und seine Schwester Susan K. (22) kämpfen um ihre Liebe - eine verbotene Liebe. Lange hatten sie sich gegen ihre Gefühle gewehrt. Nun wollen sie endlich legal eine Familie sein. Das verurteilte Geschwisterpaar, das vier gemeinsame Kinder im Alter von einem bis fünf Jahren hat, will den Inzest-Paragrafen kippen. Das Leipziger Paar werde Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, bestätigte gestern ihr Anwalt Joachim Frömling. Der Paragraf 173 sei ein "historisches Relikt" und sei eine Verletzung der Grundrechte, argumentierte Frömling.

Patrick S. war im November 2005 vom Amtsgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Seine Schwester wurde nach dem Jugendstrafrecht schuldig gesprochen und für ein Jahr einem Betreuer unterstellt. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte dieses Urteil Ende Januar. Damit ist es rechtskräftig, dem Bruder droht erneut die Vollstreckung der Haft. S. war nämlich bereits zweimal wegen der verbotenen Beziehung verurteilt worden - zur Bewährung. Als alles nichts nützte, gab die Justiz die drei ältesten Kinder zu Pflegeeltern und hob die Bewährung auf.

Die Geschwister sind nicht zusammen aufgewachsen. Sie hatten sich erst im Jahr 2000 kennengelernt, als Patrick S. nach seinen leiblichen Eltern forschte. Er war bei Adoptiveltern aufgewachsen. Als er seine kleine Schwester das erste Mal sah, verliebte er sich sofort in die damals 16-Jährige. Schon ein Jahr später wurde das erste Kind geboren. Die Justiz wurde aufmerksam, und die Geschwister mussten sich trennen. Beide hielten es nicht lange aus, und so droht Patrick nun ein Leben hinter Gittern.

Die Verteidiger stellten von Anfang an die Strafbarkeit des Beischlafs unter Verwandten infrage und strebten eine Prüfung des Falls durch das höchste deutsche Gericht an. Weder das Amtsgericht Leipzig noch das Oberlandesgericht Dresden sahen aber Gründe für eine Vorlage in Karlsruhe. Nun geht das Paar den Weg selbst mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Frist dafür läuft Ende März aus. Parallel bemüht sich Frömling darum, für seinen Mandanten einen Aufschub für die Haftvollstreckung zu erreichen. Patrick hat sich übrigens sterilisieren lassen.