Patrick S. sitzt im Gefängnis, weil er mit seiner Schwester Kinder hat. Das Bundesverfassungsgericht: Hohe Gefahr von Erbschädigungen!

Leipzig. Ihre Liebe ist in Deutschland strafbar . Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Inzest bleibt in Deutschland verboten. Für Patrick S. (31) aus Zwenkau bei Leipzig, seine Schwester Susan K. (23) und ihre vier gemeinsamen Kinder ist das Urteil nur schwer zu ertragen. Jetzt wollen sie vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Ihre Leipziger Anwälte Hans-Peter Büllesbach und Sven Kuhne streben eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Inzest-Paragrafen 173 an. Die Juristen argumentieren, dass das Verbot des Beischlafs unter Geschwistern, wenn dieser denn einvernehmlich geschieht, ein Relikt aus grauer Vorzeit ist. In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Portugal oder Luxemburg ist der Beischlaf zwischen Geschwistern erlaubt. Auch die Türkei, Japan, Argentinien und Brasilien kennen dieses Inzest-Gesetz nicht.

Seinen Ursprung hat diese Regelung in Deutschland vermutlich in der Bibel. Der "Leipziger Volkszeitung" sagte Büllesbach: "Die Blutschande ist nichts weiter als eine von alters her tradierte Kulturnorm, die vor allem auf mosaisches Recht, in der Bibel das dritte Buch Mose, Kapitel 20, Vers 11, 12, 14, zurückgeht. Das stellte die Ehe und den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Blutsverwandten unter Todesstrafe und distanzierte sich damit ausdrücklich von den Sitten anderer Völker des Altertums." Auch die Theorie, der gemeinsame Nachwuchs eines Geschwisterpaares könnte krank zur Welt kommen, lässt der Anwalt nicht gelten: "Das klingt ja nach Drittem Reich. Dann müsste man jedem den Beischlaf verbieten, in dessen Familie schon einmal Erbkrankheiten aufgetreten sind. Das wäre ebenso absurd, wie es eklatant dem Grundgesetz widerspräche, das die sexuelle Selbstbestimmung schützt."

Die Karlsruher Richter wollten dieser Argumentation seinerzeit nicht folgen. Sie waren der Meinung, dass Kinder aus Inzestverbindungen große Schwierigkeiten hätten, ihren Platz im Familiengefüge zu finden. Und auch die Auswirkungen des Inzests unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Eugenik war für sie wichtig: Es bestehe eine besondere Gefahr von Erbschädigungen bei Kindern aus Inzestbeziehungen, heißt es in dem Urteil.

Für Patrick S. und Susan K. war die Entscheidung in Karlsruhe der vorläufige Höhepunkt einer dramatischen Liebe. Das Geschwisterpaar ist nicht zusammen aufgewachsen. Nach der Scheidung der Eltern wurde Patrick S. von einer Pflegefamilie in Potsdam adoptiert. Seine acht Jahre jüngere Schwester wuchs hingegen in Leipzig auf. Beide kannten sich nicht. Erst im Jahr 2000 lernte Susan K. ihren Bruder kennen. Traumatisiert durch den prügelnden Vater, suchte sie bei Patrick S. Schutz und Halt. Sie verliebte sich und blühte auf. Dann wurde Susan schwanger und die Behörden aufmerksam.

Seit 2001 wurden ihnen nacheinander drei der vier neugeborenen Kinder entzogen, Patrick S. wurde zunächst zu einer Bewährungs- und schließlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Susan K. steht unter behördlicher Betreuung. Seit ihr Bruder im Gefängnis ist, lebt sie mit ihrer jüngsten Tochter allein. 2004 hielt es Patrick S. ohne seine große Liebe nicht mehr aus: Er ließ sich sterilisieren, um wenigstens das Argument der Blutschande zu entkräften.