Klare Beweise, aber kein Motiv: Das Konstanzer Landgericht muss seit Dienstag das Rätsel um den Taximord vom Bodensee lösen.

Klare Beweise, aber kein Motiv: Das Konstanzer Landgericht muss seit Dienstag das Rätsel um den Taximord vom Bodensee lösen. Angeklagt ist ein 28-Jähriger, der zwei Taxifahrerinnen im vergangenen Sommer brutal überfallen haben soll. Die 32-jährige Fahrerin starb, ihre 44-jährige Kollegin überlebte mit knapper Not und ist gelähmt.

Der gebürtige Russe mit deutschem Pass hat der Staatsanwaltschaft zufolge die eine Frau am 9. Juni in Hagnau erstochen. Knapp 24 Stunden zuvor soll er die andere Frau in Singen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt, beraubt und vergewaltigt haben, nachdem er sie für tot hielt. Auch an der toten 32-Jährigen habe er sich vergehen wollen, sagte Oberstaatsanwalt Peter Muthmann. Er bescheinigte dem Angeklagten eine „nekrophile Neigung“, ein auf Leichen gerichtetes sexuelles Verlangen.

Die Anklage lautet auf Mord aus Habgier, Heimtücke und sexuellen Motiven. Der Vorsitzende Richter Jürgen Bischoff hält neben einer Freiheitsstrafe auch eine Sicherungsverwahrung für den 28-Jährigen für denkbar. Das Urteil soll am 8. Februar verkündet werden.

„Ich halte ihn für psychisch krank“, sagte sein Pflichtverteidiger Klaus Frank vor Verhandlungsbeginn. „Ob mein Mandant schuldunfähig ist, müssen aber die Richter entscheiden.“ Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht nichts zu den Taten. Bereits bei den Polizeivernehmungen hatte er eisern geschwiegen. Äußerlich regungslos verfolgte der jungenhaft und harmlos wirkende Angeklagte, der Fußfesseln trug und von einem Pfleger des Justizvollzugskrankenhauses Hohenasperg begleitet wurde, den Verhandlungsauftakt. Beim Betreten des Saales hatte er wegen der Fotografen sein Gesicht unter einer Maske mit Sehschlitzen verborgen.

Aufschlüsse über seine Schuldfähigkeit soll ein Gutachten geben, das Anfang Februar erwartet wird. Aus Russland, wo der Angeklagte seit 2007 bis vier Tage vor den Taten lebte, haben die Richter keine Hilfe bekommen. Ein Rechtshilfeersuchen hat die russische Justiz bislang nicht beantwortet. Für Medienberichte, nach denen der 28- Jährige in seiner alten Heimat im Gefängnis gesessen haben soll, gab es keine Bestätigung.

Der 28-Jährige hatte sich nach dem Verbrechen mehrere Tage in Friedrichshafen bei Verwandten aufgehalten und war am 13. Juni in Senftenberg (Brandenburg) im Haus seiner Großmutter gefasst worden. Auf seine Spur hatte eine DNA-Probe geführt, die von dem Mann wegen kleinerer Diebstähle 2007 im Raum Singen genommen worden war.

Die Gewaltverbrechen hatten in der Bodenseeregion Entsetzen ausgelöst. Bei den Taxifahrern ging die Angst um. Die Getötete arbeitete für einen Betrieb in Friedrichshafen, dessen Mitarbeiter noch immer leiden. „Der Schmerz sitzt bei allen tief“, sagte Firmenchef Marcel Fuhrmann in einem dpa-Interview. Die Kollegin war alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern. „Den Kindern geht es nicht gut, ihre schulischen Leistungen sind abgestürzt“, sagte ihr Anwalt Jürgen Caillet am Rande der Verhandlung.

Im Mittelpunkt des ersten Prozesstages stand die Bluttat in Singen, die das Opfer nur knapp überlebt hat. „Ich habe noch nie so eine brutale Tat gesehen“, sagte Christine Thurau, Anwältin der 44- Jährigen, am Rande der Verhandlung. Die Taxifahrerin wird in einer Reha-Klinik in Tübingen wegen ihrer rechtsseitigen Lähmung behandelt und soll dort vom Gericht vernommen werden. „Ich möchte erreichen, dass der Täter nie wieder einen Fuß in Freiheit setzt“, sagte die Vertreterin der Nebenklage. Laut Anklageschrift hatte der 28-Jährige die Fahrerin in Singen mit vorgehaltenem Messer auf einen abgelegenen Feldweg dirigiert. Sie hatte sich nach Stichen in den Hals tot gestellt. „Er schleppte sie ins Gebüsch und merkte nicht, dass sie noch lebte“, sagte Oberstaatsanwalt Muthmann. Dort habe sich der 28-Jährige an der vermeintlich Toten zwei Mal vergangen, ihr 280 Euro und eine goldene Halskette geraubt. Das Opfer in Hagnau starb im Taxi durch fünf Stiche mit einem Springmesser in den Hals. Als der Angeklagte mit der Leiche wegfahren wollte, trieb ihn die Alarmanlage in die Flucht.