Hamburg. Die explodierenden Energiepreise bedrohen die Existenz der Clubs. Der Senat will mit einem Hilfspaket gegensteuern.

Die Stadt Hamburg will dem organisierten Sport helfen, auch die nächste Herausforderung zu meistern. „Wir haben alle Clubs durch die Corona-Pandemie gebracht, jetzt sollen sie auch die Kosten­explosionen bei den Energiepreisen heil überstehen.“ Das sagten Sportsenator Andy Grote und Finanzsenator Andreas Dressel (beide SPD), die am Dienstagmittag im Rathaus das neue städtische Hilfspaket für Clubs mit eigenen Sportstätten vorstellten.

Den Vereinen wurde es am Dienstagabend auf der Mitgliederversammlung des Hamburger Sportbundes (HSB) im Haus des Sports am Schlump vom HSB-Vorstandsvorsitzenden Daniel Knoblich erläutert. Sportstaatsrat Christoph Holstein (SPD) musste zudem zahlreiche Fragen zu den vom Senat beschlossenen Maßnahmen beantworten.

Energiepreise bedrohen die Existenz der Hamburger Sportvereine

Der HSB zählt rund 500.000 Mitgliedschaften in etwa 800 Vereinen, ist damit Hamburgs größte Personenvereinigung. 330 Clubs unterhalten eigene Sportanlagen, die meisten mehrere. 873 dieser Anlagen haben Strom-, 714 Gasbedarf. Ohne den (erst) im neuen Jahr einsetzenden Strom- und Gaspreisdeckel drohten sich ihre Energiekosten zu verzehnfachen, jetzt stehen immer noch existenzgefährdende Steigerungen um das Vier- bis Fünffache an, die über eine moderate Erhöhung der Mitgliedsbeiträge nicht aufgefangen werden können.

Als Großkunden zahlten die meisten Vereine in der Vergangenheit zum Beispiel beim Gas 2,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Gasdeckel setzt aber erst bei 12 Cent ein. Das Senatsprogramm will deshalb weitere Entlastungsmöglichkeiten bereitstellen.

Anträge sollen schnell und unbürokratisch bearbeitet werden

Die Höhe der Zahlungen steigt dabei proportional zu den Mehrkosten. Die Antragstellenden können für den Zeitraum vom (rückwirkend) 1. Oktober 2022 bis zum 20. April 2024 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Mehrkosten bei Strom und Gas im Vergleich zum Referenzjahr 2021 stellen. Dieser beträgt 5 Cent pro Kilowattstunde pro Anlage bei einer Kostensteigerung von mehr als 25 Prozent und ist gestaffelt bis zu Mehrkosten von mehr als 400 Prozent. Hier beträgt der Zuschuss 80 Cent. Bei Gaspreisen ist die Systematik ähnlich: 0,625 Cent pro Kilowattstunde pro Anlage bei Steigerungen von mehr als 25 Prozent, 10 Cent bei mehr als 400 Prozent. Darüber hinaus ist der maximale Zuschuss pro Anlage pro Antragstellendem begrenzt. Bei Schwimmbädern/Lehrschwimmbecken liegt er bei 56.000 Euro (Gas) und 140.000 Euro (Strom), bei Einfeldhallen bei 26.750 Euro (Gas) und 28.500 Euro (Strom).

Die Anträge können voraussichtlich vom 6. Dezember an wie bei den Corona-Hilfen in den Vorjahren beim HSB gestellt werden. Sie sollen schnell und unbürokratisch bearbeitet werden. „Wir hoffen, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können, damit die Vereine liquide bleiben“, sagte Daniel Knoblich. Die Hilfen kämen zur richtigen Zeit.

Die Nutzung öffentlicher Sportanlagen und der Schulturnhallen bleibt für alle Vereine kostenlos. Verbunden ist damit aber die Aufforderung,möglichst – 20 Prozent – Energie zu sparen, kürzer warm zu duschen oder früher das Licht oder die Heizung auszustellen.

Heizkosten: Hamburg unterstützt Sportvereine mit bis zu neun Millionen Euro

Mit dem Notfallfonds Energiekrise schüttet die Stadt insgesamt 125 Millionen Euro zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes für unterschiedliche Empfänger aus. Für den Sport stehen neun Millionen Euro bereit. „Dank guter Vorarbeit zwischen Sport-, Finanzbehörde und dem HSB ist die Nothilfe für Sportvereine als erster Hilfsfonds startklar. Das ist auch ein Signal an die vielen Tausend Ehrenamt­lichen in den Clubs, dass wir sie in dieser Krise nicht alleinlassen“, sagte Finanzsenator Dressel. Die Energiekrise kostet die Stadt wegen Mindereinnahmen und Finanzierungsbeiträgen in den nächsten fünf Jahren gut 3,6 Milliarden Euro. Demgegenüber stehen Entlastungen des Bundes von 360 Millionen Euro. Dressel: „Wir schaffen das, aber für ärmere Länder und Kommunen könnte es schwierig werden.“

Die Hilfen gelten nur für gemeinnützige Vereine und Verbände, die bis spätestens Ende Dezember 2021 ins Vereinsregister eingetragen wurden. Clubs wie Sportspaß, die nicht Mitglied des HSB sind, müssen die Hilfen direkt bei der Stadt beantragen. Das gilt auch für Vereine mit anderen Energieträgern wie Heizöl. „Das standardisierte Verfahren ist bisher auf Gas und Strom beschränkt“, sagte Grote, der zugleich betonte, dass kein Verein, der in Not sei, vergessen werde.