Die Klubs wollen sich mit den vom Sportgericht verhängten Strafen wegen Fan-Ausschreitungen nicht abfinden. Nur Dresden akzeptierte.

Berlin. Drei Vereine laufen Sturm gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts, nur Dynamo Dresden akzeptiert die tags zuvor verhängte Strafe. Nach Fortuna Düsseldorf und dem 1. FC Köln wird auch Bundesliga-Absteiger Hertha BSC die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) ausgesprochenen harten Strafen nicht akzeptieren. „Wir legen Einspruch ein“, sagte Hertha-Pressesprecher Peter Bohmbach am Freitag. Damit geht der Fall nun vor das DFB-Bundesgericht.

Das DFB-Sportgericht hatte im Einzelrichterverfahren nach den Ausschreitungen beim Relegations-Rückspiel der Hertha in Düsseldorf am 15. Mai (2:2) drastische Strafen verhängt. Hertha wurde mit einem Zuschauer-Teilausschluss und 50.000 Euro bestraft. Nur 15.000 Berliner Fans dürfen zum ersten Heimspiel (3.-6. August) gegen den SC Paderborn ins Olympiastadion, dazu maximal 5000 Gästeanhänger. Die Karten müssen personalisiert und ausschließlich im Vorverkauf abgegeben werden, Stehplätze bleiben unbesetzt.

Das Sportgericht hatte insgesamt drei Fälle „unsportlichen Verhaltens“ der Anhänger bestraft, neben der Begegnung in Düsseldorf auch während des Heimspiels gegen Freiburg (10. April) und der ersten Partie im Kampf um den Klassenverbleib gegen Fortuna. Bei diesem Spiel am 10. Mai war im Berliner Zuschauerblock ein Böller angesteckt worden, der auf der Laufbahn detonierte.

+++ Geisterspiel, Ticketmaximierung und Geldstrafe: DFB greift durch +++

Noch härter war Fortuna Düsseldorf bestraft worden und muss nun höchstwahrscheinlich mit einem Geister-Heimspiel auf die Bundesligabühne zurückkehren. Im Derby gegen Borussia Mönchengladbach (30. August – 2. September) sind keine Zuschauer zugelassen. Fortuna soll zudem eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen. Auch die Düsseldorfer legten umgehend Einspruch ein, nachdem ihnen das Gericht für insgesamt fünf Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger die Quittung erteilt hatte. Hunderte von Düsseldorfer Zuschauern waren vor dem Abpfiff auf das Spielfeld gerannt, Schiedsrichter Wolfgang Stark hatte die Partie für gut 20 Minuten unterbrechen müssen.

Auf Milde des DFB-Bundesgerichts hofft auch Absteiger 1. FC Köln, der das erste Heimspiel gegen Zweitliga-Aufsteiger Sandhausen vor halbleeren Rängen austragen soll. Das Sportgericht hatte die geforderte Geldstrafe von 50.000 Euro und den Teilausschluss der Zuschauer bestätigt, wonach Köln wie Hertha nur insgesamt 20.000 Tickets verkaufen darf. „Der Strafrahmen ist unangemessen und vollkommen überzogen“, sagte Claus Horstmann, Vorsitzender der Geschäftsführung. Dem FC droht ein wirtschaftlicher Schaden von rund 500.000 Euro. Kölner Anhänger hatten gegen Bayern München Rauchpulver auf der Tribüne entzündet und den Fanblock in Qualm getaucht. Nach Spielschluss hatten Kölner Fans das Spielfeld gestürmt.

Allein Dynamo Dresden hat sich damit abgefunden, sein erstes Heimspiel gegen 1860 München vor nur 16 000 Zuschauern zu bestreiten. „Das Urteil ist sehr hart, aber wir akzeptieren es“, sagte Geschäftsführer Christian Müller am Freitag. Mit dem Teilausschluss und 20.000 Euro Geldstrafe hatte das DFB-Sportgericht Vorkommnisse im Heimspiel gegen München und dem letzten Spiel der abgelaufenen Saison beim FSV Frankfurt geahndet.

Allerdings war der Strafantrag des Kontrollausschusses nach Einspruch Dresdens abgemildert worden. Ursprünglich sollte Dynamo nur 10.000 Karten an eigene und 3000 Tickets an Gästefans verkaufen dürfen. Der finanzielle Schaden für Dynamo liegt nach Angaben von Müller zwischen 250 000 und 300 000 Euro. „Das Urteil ist nicht zielführend, es löst das Problem nicht“, kritisierte Müller.