Die Polizei ermittelt gegen einen Jugendlichen, der einem Zehnjährigen so laut ins Ohr getrötet hatte, dass er medizinisch behandelt werden musste.

München. Der Einsatz der nervtötenden Vuvuzelas kann den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen. Genau deshalb ermittelt die Polizei gegen einen 15-Jährigen. Der Teenager hatte beim Public Viewing am Münchner Flughafen einem Zehnjährigen so laut ins Ohr getrötet, dass der wegen Ohrenschmerzen von einem Arzt behandelt werden musste.

Der junge Vuvuzela-Besitzer hatte übrigens zwei Promille Alkohol im Blut - und wurde nach seiner doppelten Fehlleistung von einem Erziehungsberechtigten abgeholt.