Etwa zehn Damen und Herren hätten vor Pechsteins Tür gestanden und mit einem Durchsuchungs-Beschluss Eintritt verlangt.

Diensdorf-Radlow. Ermittler des Bundeskriminalamtes BKA haben am Donnerstag das Haus von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein im brandenburgischen Diensdorf-Radlow (Landkreis Oder-Spree) durchsucht. Wie die wegen auffälliger Blutwerte gesperrte Pechstein auf ihrer Homepage www.claudia-Pechstein.de berichtet, hätten gegen 08.00 Uhr cirka zehn zehn Damen und Herren – zum Teil mit schusssicheren Westen – vor ihrer Tür gestanden und mit einem Durchsuchungs-Beschluss Eintritt verlangt. Manager Ralf Grengel bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) den BKA-Einsatz.

Ausgelöst worden waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am 1. Dezember 2009 durch Anzeigen der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) gegen Unbekannt, um nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CASvom 25. November 2009 die Hintermänner im Dopingfall Pechstein aufzudecken.

Pechstein räumt ein, sie habe die daraus resultierenden Ermittlungen „stets begrüßt und betont, sie sollten endlich beginnen. Denn jede Recherche bzw. Untersuchung wird mich entlasten“, sagte Pechstein, die jedes Blut-Doping bestreitet. „Wenn nicht gedopt wurde, kann es auch keine Hintermänner geben“, erklärte sie am Donnerstag erneut. Von daher würden die nun eingeleiteten Aktivitäten der Staatsanwaltschaft sie auch vollumfänglich entlasten.

„Insofern bin ich froh, dass die Ermittlungen aufgenommen wurden“, erklärte Pechstein. „Obwohl es trotzdem ein unangenehmes Gefühl ist, wenn plötzlich dein eigenes Haus durchsucht wird, alle Schränke geöffnet und sämtliche private Sachen auf den Kopf gestellt werden“, fügte sie hinzu und sagte: „Es ist ein krasser Eingriff in die Intimsphäre, zuschauen zu müssen, wie deine Kontoauszüge, Unterlagen, Computer und Medikamente bzw. deren Beipackzettel plötzlich beschlagnahmt werden.“

Wie Pechstein behauptet, hätten Beamte ihr berichtet, dass mittlerweile auch Namen anderer Athleten bekannt sind, die in der ISU-Datenbank mit erhöhten Retikulozyten geführt werden. „Spannend finde ich vor allem die Frage, warum ausgerechnet ich die Erste und bis dato auch die Einzige bin, gegen die ein Verfahren eröffnet und eine Sperre ausgesprochen wurde“, meinte die 38-Jährige.

Sie habe die Hoffnung, dass die staatsanwaltlichen und polizeilichen Ermittlungen auch dieser Frage nachgehen und sei gespannt, welche Antwort die Ermittler darauf erhalten werden. „Denn umso ernsthafter ermittelt wird, umso größer ist die Chance, der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass der Retikulozytenwert als einziger auffälliger Blutparameter niemals ausreichend sein kann, um einen Athleten – wie bei mir geschehen – zu sperren“, fügte sie hinzu.

Pechstein war am 1. Juli 2009 vom Eislauf-Weltverband ISU zu einer zweijährigen Sperre verurteilt wurden. Sowohl ihr Berufung beim CASals auch ihre Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht gegen diese Sperren waren gescheitert. Inzwischen bereiten ihre Anwälte einen Antrag auf Revision vor, der nach Auskunft ihres Managers Ralf Grengel „fristgerecht bis spätestens bis 8. März beim Schweizer Bundesgericht eingereicht wird."