Die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt keine Unterstützung vom DOSB. Ein Start in Vancouver ist ausgeschlossen.

Richmond. Für Claudia Pechstein scheint der Kampf um ihre Olympia-Teilnahme verloren. Während sich die Führung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) nach Pechsteins Gang vor das Ad-hoc-Gericht des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in Vancouver um klärende Worte herumdrückt, redete DESG-Präsident Gerd Heinze nach dem 500-m-Finale der Frauen im Richmond Klartext: „Es wird keinen Start von ihr geben.“ Und das ausgerechnet von Heinze, der sie in ihrem Dopingfall stets unterstützt hat.

Dem Eislauf-Weltverband ISU stünden 180 Startplätze bei Olympia zur Verfügung, sagte er, und das Kontingent sei ausgeschöpft - auch das der deutschen Mannschaft für die Teamrennen, in denen Pechstein gerne mitlaufen würde: „Eine Ausnahmegenehmigung der ISU wird es nicht geben, das ist uns bereits signalisiert worden.“

Die ISU hatte Pechstein wegen auffälliger Blutwerte bei der Mehrkampf-WM in Hamar 2009 für zwei Jahre gesperrt. Dass der Weltverband der streitbaren Berlinerin, die gegen die ISU in der Schweiz mittlerweile Anzeige wegen Prozessbetrugs gestellt hat, in Vancouver nicht den roten Teppich ausrollen würde, war ohnehin klar. Aber auch der DOSB wird laut Heinze keinen Finger für die fünfmalige Olympiasiegerin rühren.

„Der DOSB sieht aufgrund der Rechtslage keinen Handlungsbedarf, das wurde schon so kommuniziert“, erklärte Heinze freimütig. Zu seinen Ausführungen wollte DOSB-Generalsekretär Michael Vesper keine Stellung nehmen. Auch auf Heinzes Unterstützung darf Pechstein in Vancouver ausnahmsweise nicht hoffen. „Wir bleiben neutral innerhalb der deutschen Olympiamannschaft“, sagte er und betonte nur, dass es Pechsteins gutes Recht sei, alle juristischen Mittel auszuschöpfen.

Pechstein hatte Bach und Vesper einen persönlichen Brief geschrieben, in dem sie um Hilfe bei ihrem Gang vor das Ad-hoc-Gericht bat. Angeblich wurde der Brief bereits beantwortet, auch über den Inhalt schwieg sich Vesper aus. Am Dienstag verlangten die CAS-Schiedsrichter vom DOSB und vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) eine Stellungnahme. Beide Verbände bestätigten, die bis Mittwoch gelaufene Frist zur Beantwortung eingehalten zu haben.

Auf Grundlage dieser Stellungnahmen soll nun eine Anhörung angesetzt werden. Nach dieser Anhörung muss der CAS seinen Regularien entsprechend innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung treffen. Heinze glaubt, dass Pechstein im besten Fall ein Revisionsverfahren vor der CAS-Hauptstelle in Lausanne gewährt bekommt. Diese hatte im November die von der ISU verhängte Sperre bestätigt. Zahlreiche Experten und Wissenschaftler aus aller Welt halten dieses Urteil mittlerweile für nicht mehr haltbar.

Heinze meint, dass sich „mit den vielen Gutachten“ Pechsteins in Vancouver ohnehin niemand auseinandersetzen könne, „auch Jacques Rogge nicht“. Er denke nach wie vor, dass sich „Claudia rechtliches Gehör verschaffen will und dass sich auch das IOC mal mit der Sache befasst“. Die Zulassung eines Revisionsverfahrens wäre für Pechstein schon ein Erfolg, ergänzte er. Sie müsste es sonst vor dem Schweizer Bundesgericht einklagen. Ansonsten bliebe ihr nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.