Olympiasiegerin Claudia Pechstein muss weiter zittern. Der Sportgerichtshof CAS vertagte die Urteilsverkündung in ihrem Fall.

Lausanne. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Urteilsverkündung im Fall der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein verschoben. Wie der CAS am Mittwochabend bekannt gab, werde die Entscheidung „in etwa zwei Wochen“ veröffentlicht. Als Hintergrund nannte der CAS, dass das dreiköpfige Schiedsgericht das Urteil zusammen mit der schriftlichen Begründung verkünden wolle. Die Beratungen und die Erstellung des Urteils seien noch nicht abgeschlossen.

Unmittelbar nach der Berufungsverhandlung in Lausanne hatte der CAS erklärt, dass die Bekanntgabe des Urteils nicht vor dem 10. November zu erwarten sei. Kurze Zeit später wurde der 5. November genannt. Nun wird Pechstein definitiv den Weltcup-Auftakt an diesem Wochenende in ihrer Heimatstadt Berlin verpassen, wahrscheinlich auch den zweiten Weltcup eine Woche später in Heerenveen.

Dies hat im Falle eines Freispruchs schwerwiegende Konsequenzen für einen möglichen Olympiastart Pechsteins. Zum einen fehlen ihr die Wettkämpfe, zum anderen hat sie keine Chance mehr, sich für eine erfolgversprechende Startgruppe bei Olympia in Vancouver zu qualifizieren, vorausgesetzt, sie schafft es überhaupt noch.

Dass das Gericht zunächst die Bekanntgabe auf einen Termin vor den ersten Weltcup an diesem Wochenende in Berlin verlegte, hatten Prozessbeobachter als positives Zeichen für Pechstein gewertet. Zuvor hatte das Lager der 37-Jährigen den CAS mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig der erste Weltcup im Hinblick auf die Winterspiele in Vancouver ist.