Widersprüche gegen die finanzielle Beteiligung der Eltern an Monatskarten bleiben. Gemeindevertreter in Klein Wesenberg rufen zur Klage auf.

Steinburg. "Es ist eine Frechheit, dass wir Menschen auf dem Land so benachteiligt werden", sagt Manfred Burmeister. Er ist einer von mehreren Tausend Stormarnern, die sich ab diesem Schuljahr mit 20 Prozent an den Schulbuskosten für ihre Kinder beteiligen müssen. Verantwortlich dafür ist die Landesregierung, die eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes beschlossen hat. Familie Burmeister aus dem Steinburger Ortsteil Mollhagen hat bereits einen Gebührenbescheid erhalten - von der Stadt Bargteheide. Dort besucht ihr ältester Sohn Maximilian, 11, die sechste Klasse der Dietrich-Bonhoeffer-Schule. Den 25-minütigen Schulweg legt er jeden Tag mit dem Bus zurück. Dafür sollen seine Eltern nun 6,80 Euro pro Monat zahlen.

Doch das will der vierfache Familienvater nicht hinnehmen. Er weigert sich zu zahlen und hat bei der Stadt Bargteheide Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Dabei stützt er sich auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch die Bundesrepublik 1992 unterschrieben hat. Dort heißt es in Artikel 28: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie (...) geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit (...) treffen." Für Manfred Burmeister ist damit klar: "Das bedeutet, dass der Schulbesuch kostenlos sein soll."

Der Familienvater ist erbost darüber, dass er nun dennoch zur Kasse gebeten wird. "Eltern können doch nicht dafür bestraft werden, dass sie auf dem Land leben", sagt er. Denn sie hätten sowieso schon höhere Ausgaben als Städter, weil sie beispielsweise zum Einkaufen oder um ihr Kind zum Fußballtraining zu bringen weitere Strecken mit dem Auto zurücklegen müssten. Auch seien die Kinder auf dem Land benachteiligt, weil sie wegen der langen Fahrtwege zur Schule weniger Freizeit als ihre Mitschüler aus der Stadt hätten und aus diesem Grund zum Teil auf Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag verzichten müssten.

+++ Kommentar: Zeichen stehen auf Klage +++

Manfred Burmeister ärgert sich zudem darüber, dass er für zwölf Monate zahlen soll. Burmeister: "Dabei haben meine Kinder doch maximal 38 Wochen Unterricht pro Jahr."

Auch in Klein Wesenberg hat sich Widerstand gegen die Elternbeteiligung gebildet. Die Ortspolitiker haben eine Resolution gegen die neue Schülerbeförderungssatzung verabschiedet. Darin heißt es zum Beispiel: "Wir Klein Wesenberger sind tief enttäuscht von der Unfähigkeit unserer Kreispolitiker (...), ein Kostenbeteiligungssystem, dessen Ungerechtigkeit zum Himmel schreit, in eine für alle Betroffenen verträgliche Form zu bringen."

Bürgermeister Herbert David (Wählergemeinschaft) sagt: "Wir wollen die Eltern ermutigen, nicht zu zahlen, sondern Widerspruch gegen die Gebührenbescheide einzulegen und zu klagen." In ihrer Resolution erinnern die Ortspolitiker auch an ein Versprechen, dass der Kreis der Gemeinde 1972 gegeben habe, als die Dorfschule geschlossen wurde. "Damals wurde uns gesagt, dass die Schülerbeförderung immer kostenfrei bleiben wird", sagt David. "2004 und 2005 haben wir deshalb mit den anderen Gemeinden der Ämter Nordstormarn und Bad Oldesloe-Land einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig geführt und haushoch gewonnen." Ob Klein Wesenberg sich auch dieses Mal wieder zur Klage entschließe, stehe noch nicht fest.

Die Bereitschaft der Eltern, sich gegen das Gesetz der Landesregierung aufzulehnen, scheint zurzeit jedoch noch relativ gering zu sein. Im Ahrensburger Rathaus ist bisher noch kein Widerspruch eingetroffen. "Allerdings sind wir noch im laufenden Verfahren", sagt Rathaussprecherin Birgit Reuter. Bisher habe die Stadt erst an etwa ein Viertel der betroffenen Eltern Bescheide geschickt, gegen die überhaupt widersprochen werden könnte. Auch die 560 Bescheide aus dem Großhansdorfer Rathaus wurden von den Eltern bisher widerspruchslos akzeptiert. In Bad Oldesloe werden 690 Eltern zur Kasse gebeten, nur fünf von ihnen haben dagegen widersprochen.

Und auch bei der Stadt Bargteheide sind bei 1200 ausgestellten Bescheiden lediglich zwei Widersprüche eingegangen. "Das überrascht mich", sagt Bürgermeister Henning Görtz. "Ich hätte mehr erwartet." Einem der beiden Widersprüche hat Hauptamtsleiterin Christiane Clobes bereits eine Absage erteilt. Sie sagt: "Natürlich habe ich den abgelehnt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Elternbeteiligung umzusetzen. Also ist das alles rechtens."

Manfred Burmeister will sich auch von einer möglichen Ablehnung seines Widerspruchs nicht entmutigen lassen. Er sagt: "Sollte es so kommen, werde ich mir rechtlichen Beistand suchen und dagegen klagen." Denkbar sei auch, eine Sammelklage mit weiteren Eltern vorzubereiten.