Weniger als 90 Tagessätze für zwei eingestandene Ohrfeigen - So könnte das Urteil am Dienstag am Hildesheimer Landgericht lauten.

Hannover. Für Prinz Ernst August war der Prozess-Marathon erklärtermaßen eine Frage der Ehre. Und von der wird er vom Landgericht Hildesheim ein Stück zurückbekommen. Im Wiederaufnahmeverfahren hat sogar die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer einfache Körperverletzung unterstellt. Damit rückt am Dienstag eine Verurteilung mit unter 90 Tagessätzen für zwei eingestandene Ohrfeigen in greifbare Nähe - der Chef des Welfenhauses würde nicht länger als vorbestraft gelten.

Negativschlagzeilen wegen schlechten Benehmens hat der Prinz häufig gemacht. Aber was das Landgericht Hannover im Jahr 2004 urteilte, ging darüber weit hinaus. Der Prinz habe im Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu einen deutschen Hotelier regelrecht krankenhausreif geprügelt. Sein damaliger Verteidiger räumte für den abwesenden Prinzen im Prozess Alkoholkonsum ein und "die Möglichkeit", dass der Welfe mit einem Gegenstand zugeschlagen habe. Das war somit gefährliche Körperverletzung und die Folge eine Geldstrafe von 178 Tagessätzen zu 2500 Euro - zusammen 445 000 Euro und eben eine Vorstrafe.

Drei Jahre später betrieb dann der neue Anwalt Hans Wolfgang Euler ein Wiederaufnahmeverfahren, präsentierte dafür eigens aus Kenia eingeflogene Zeugen und sogar des Prinzen Ehefrau, die monegassische Prinzessin Caroline von Hannover. Euler setzte eine neue Hauptverhandlung durch, die morgen zum Abschluss kommt. Dass das Gericht den Prinzen für die beiden eingestandenen Ohrfeigen straflos davonkommen lässt, ist aber unwahrscheinlich.

Bösewicht aus der Sicht des Prinzen ist der deutsche Hotelier, der seine Verletzungen maßlos übertrieben habe. Bösewicht ist für ihn aber auch sein Ex-Anwalt, der etwas gestanden habe, was so nicht stimme - richtige Prügel eben.

Tatsächlich hat der Prinz allen Grund, dem Ex-Anwalt dankbar zu sein: Dessen Geständnis nämlich war Teil eines Deals mit der Staatsanwaltschaft, die im Gegenzug eine zweite Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung fallen ließ. Der Prinz, so die Anklage, hatte eine Fotografin getreten. Auch der Fall hätte dem Prinzen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen eingebracht und damit das Etikett einer Vorstrafe. Die Einstellung dieses zweiten Verfahrens aber ist rechtskräftig und nun Basis für des Prinzen gute Chance, juristisch mindestens einen Teilsieg zu landen.