Andreas Schlüter wollte es genau wissen: Der Vorsitzende Richter am Landgericht Hildesheim kniete gestern in seiner schwarzen Robe mitten im Schwurgerichtssaal auf den Beinen des vor ihm liegenden Josef Brunlehner.

Hildesheim. Und der erklärte, wie Ernst August Prinz von Hannover im Januar 2000 angeblich an einem kenianischen Strand so auf ihm hockte, ihn mit Fäusten und vielleicht einem Gegenstand krankenhausreif prügelte. Bei dieser theaterreifen Szene lächelten alle Verfahrensbeteiligten in einer Verhandlung, die ansonsten geprägt war von scharfen Wortgefechten.

Dabei verlaufen die Fronten nicht nur zwischen den Verteidigern des Welfenprinzen und dem Anwalt des Nebenklägers Brunlehner. Staatsanwalt Nico Elster nannte es "einen unglaublichen Vorgang", dass das Gericht nicht ernsthaft versuche, den Welfenprinzen zur ständigen Teilnahme an der Verhandlung zu zwingen. Retourkutsche des deutlich genervten Richters: Dies habe die Staatsanwaltschaft zu verantworten, die den Prinzen ursprünglich nur mit dem milden Mittel eines Strafbefehls belegte. Denn wird darüber vor Gericht verhandelt, kann sich der Angeklagte von seinem Anwalt vertreten lassen, muss nicht auf der Anklagebank Platz nehmen.

Die hat der Prinz dann am Montag für einen Tag freiwillig gedrückt, um dabei zu sein, als seine Anwälte zum Prozessauftakt für ihren Mandanten "zwei symbolische Ohrfeigen" einräumten, weil er sich über den Diskothekenkrach des Hoteliers Brunlehner im kenianischen Ferienparadies geärgert hatte.

So bekam er nicht mit, wie Brunlehner gestern von brutalen Fausthieben "wie mit einem Eisenhammer" berichtete, von grenzenloser Angst, weil er glaubte "das ist ein Todeskommando". Brunlehners Einlassung war identisch mit seiner Aussage von 2004, als der Prinz in Abwesenheit von einer Kleinen Strafkammer in Hannover zu 445 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war - womit er als vorbestraft galt. 2008 dann erzwang der Welfe eine Wiederaufnahme mit der Begründung, sein Anwalt habe wahrheitswidrig Schläge auch mit einem Gegenstand eingeräumt.

Die Verteidigung wird versuchen, Brunlehners Glaubwürdigkeit zu erschüttern. So soll er sich im kenianischen Fernsehen als Nachkomme eines alten deutschen Königsgeschlechts bezeichnet und die schweren Verletzungen durch die Attacke des Prinzen lediglich vorgespielt haben. Dazu werden zahlreiche Zeugen aus Kenia geladen. Nachdem der Richter mit einem Vorstoß zur Einstellung des Verfahrens bei Zahlung einer Geldbuße bei Verteidigung und Anklage gleichermaßen gescheitert ist, rechnet er jetzt mit einem langwierigen Prozess: "Wahrscheinlich werden wir uns hier bis Jahresende sehen."