Als Abgeordnete sind Ole und Kristina Schröder ohne Recht auf Elternzeit. Den beiden Politikern sind allenfalls inoffizielle Pausen möglich.

Pinneberg. Wenn Kristina Schröder, 33, und Ehemann Ole Schröder, 39, Anfang Juli zum ersten Mal Eltern werden, dann stehen sie wie Tausende anderer Paare in Deutschland vor großen Herausforderungen. Eine davon lautet: Wie lassen sich Jobs und Familienleben künftig miteinander vereinbaren? Die Bundesfamilienministerin, Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Wiesbaden, und der Staatssekretär im Innenministerium, Bundestagsabgeordneter des Kreises Pinneberg, können sicher sein, dass Deutschland ihnen besondere Aufmerksamkeit entgegenbringt, wenn es um die Organisation des Alltags mit Kleinkind geht.

Welches Rollenleitbild leben die Schröders? Wie lange macht die Ministerin Babypause? Wird sie ihrem Job und ihrer Rolle als Mutter gerecht? Wie bringt sich der Ehemann der Ministerin ins Familienleben ein? Nimmt der Abgeordnete Elternzeit? Hat Deutschland künftig eine Modellfamilie, an der es sich orientieren kann?

"Ich könnte mir sehr gut vorstellen, als Vater eine Auszeit von der Politik in Form von Elternzeit zu nehmen", sagte Ole Schröder im Interview mit der Pinneberger Regionalausgabe des Hamburger Abendblatts. "Aber leider ist das für mich als Staatssekretär und als Bundestagsabgeordneter nicht möglich." Auch für seine Frau sei keine Elternzeit eingeplant, sagt Ole Schröder. "Ein politisches Mandat ist eben kein Beruf wie jeder andere."

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat als Ministerin keinen Anspruch auf Elternzeit, bestätigt eine Sprecherin des Ministeriums. "Das Gesetz sieht das für Minister, Abgeordnete und parlamentarische Staatssekretäre nicht vor. Als Ministerin ist Kristina Schröder Teil eines Verfassungsorgans und nimmt ihren Auftrag gegenüber dem Volk wahr. Das politische Mandat ist nicht vergleichbar mit der Tätigkeit abhängig Beschäftigter, die Anspruch auf Elternzeit haben."

Volksvertreter können aber - ähnlich wie Selbstständige - selbst entscheiden, wie viel Zeit sie der Familie widmen und wann. Abgeordnete können ihre Arbeitszeit frei gestalten. Das leitet sich aus dem Grundgesetz, Artikel 38, ab: Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Und sollte sich Kristina Schröder in ihrer Funktion als Abgeordnete in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gar nicht im Bundestag blicken lassen, drohen keine finanziellen Konsequenzen. Das regelt Paragraf 14, Absatz 1, des Abgeordnetengesetzes: "Während der Mutterschutzfrist infolge Schwangerschaft (...) führt die Nichteintragung in die Anwesenheitsliste nicht zu einer Kürzung der Kostenpauschale." Wenigstens das ist geregelt.

Der werdende Vater Schröder sieht der Babyzeit gelassen entgegen. Der Geburtstermin fällt in die parlamentarische Sommerpause. Zudem fühlt sich der Rellinger, der im Kreis Pinneberg seine politische Karriere startete, gut vorbereitet auf seine neue Rolle: "Es ist ja nichts Außergewöhnliches, dass in einer Familie ein Kind geboren wird. Das habe ich bei meinen Geschwistern miterlebt und weiß, wie das ist."

Als Abgeordnete dürfen die künftigen Eltern Schröder und Schröder allenfalls inoffizielle Pausen einlegen. "Die Mandatsträger entscheiden selber, ob und an welcher Bundestagssitzung sie teilnehmen", sagt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung. "Zwei bis drei Monate Abwesenheit können sie auf die eigene Kappe nehmen." Wer allerdings länger fehle, bekomme früher oder später Probleme. "Schließlich haben sie einen Arbeitsauftrag von den Wählern bekommen."

Der offizielle Weg in die Elternzeit geht für die Schröders nur über die Niederlegung eines Mandats oder im Falle der Familienministerin über ein Rücktrittsgesuch an die Bundeskanzlerin. Karrierefördernd ist so ein Schritt bekanntlich nicht. Das Ehepaar Schröder steht vor einer Frage, über die sich Tausende Eltern, insbesondere junge Mütter, die Köpfe zerbrechen: Soll ich für Kinder und Familie im Beruf pausieren und meine Karriere an den Nagel hängen? Deutschland wird die Schröders beobachten.

Das Interview mit Ole Schröder lesen Sie auf www.abendblatt.de/pinneberg und in unserer Pinneberger Regionalausgabe.