Eltern werden vom Landkreis informiert und sollten bis Ende April Anträge zur Förderung unterschiedlichster Leistungen stellen

Lüneburg. Kaum in Kraft getreten, sorgt das von der Bundesregierung beschlossene Bildungspaket für Gesprächsstoff. Während Eltern am Mittwoch bereits im Sozialdienst der Landkreisverwaltung wissen wollten, wie sie in den Genuss der finanziellen Unterstützung für den Schulausflug ihres Kindes in der kommenden Woche kommen, ist in Lüneburg noch nicht einmal klar, wie das Gesetz, mit dem bedürftige Kinder unterstützt werden sollen, konkret umgesetzt wird.

Rückwirkend zum 1. Januar können bundesweit 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch nehmen. Dazu zählen unter anderem ein warmes Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen. Außerdem steht jedem Mädchen oder Jungen aus dieser Gruppe monatlich eine Unterstützung in Höhe von zehn Euro zum Mitgliedsbeitrag in Sportvereinen, Theatergruppen oder Musikschulen zu. Auch die Kosten für Tagesausflüge in Kita oder Schule sollen übernommen werden. Das Paket sieht zudem vor, die Kosten für Nachhilfeunterricht zu übernehmen, wenn die Schule bestätigt, dass die Versetzung ohne Lernförderung gefährdet ist.

Diese Leistungen werden über ein Gutscheinsystem abgerechnet. Sportvereine, Musikschulen und andere Institutionen können von den Kindern mit dem Gutschein besucht werden. Anschließend erstattet das Jobcenter dann die entsprechenden Kosten. Zusätzlich erhalten Eltern insgesamt 100 Euro pro Jahr auf ihr Konto überwiesen, mit dem sie Bücher, Schulhefte, Tuschkästen, Zirkel und anderen Schulbedarf kaufen können.

Doch spätestens bei der Antragstellung wird es kompliziert. Denn zum einen überlässt es der Gesetzgeber den Kommunen, eine Organisationsstruktur für die Umsetzung zu entwickeln. Zum anderen vergeben sowohl Jobcenter, als auch Kommunen Leistungen. Das führt in der Praxis dazu, dass Eltern, die Hartz IV beziehen, den Antrag auf ein warmes Mittagessen oder die Übernahmen des Mitgliedsbeitrages im Sportverein ihres Kindes im Jobcenter abgeben, während sich Eltern, die Wohngeld beziehen mit den selben Unterstützungswünschen an die Kommune wenden müssen.

Im Sozialausschuss des Landkreises skizzierte Martin Wiese, Fachbereichsleiter Soziales der Landkreisverwaltung, die gegenwärtige Lage: "Das Gesetz ist zwar in Kraft, aber die Zuständigkeiten sind bislang nicht geklärt. Es ist nicht entschieden, wer die Bescheide erlässt. Unklar bleibt auch, wer die Bedürftigkeit der Antragsteller prüft. Diese Regelung zu treffen ist Aufgabe des Landes und wie es aussieht, geschieht das nicht vor Mai."

Auch auf der organisatorischen Ebene seien die Abläufe noch unklar. Institutionen, Vereine und Verbände, die Leistungen anbieten, die mit dem Bildungspaket gefördert werden sollen, müssen von der Kommune über das Gutscheinsystem informiert werden.

Bis diese Fragen geklärt sind, treten Jobcenter und Landkreis als "unzuständiger Leistungsträger" auf. Das heißt, wem Leistungen zustehen, erhält sie auch ab sofort. Die Mitglieder des Sozialausschusses befürworten parteiübergreifend die Unterstützung benachteiligter Kinder. Allerdings enthalte das Gesetz wenig konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Maßnahmen.

"Ich verstehe diese katastrophale Abwicklung nicht. Die Zeit, ein ordentliches Gesetz zu machen, war da und wurde vergeudet", kritisierte Hubert Meißner (SPD). Gerhard Scharf (CDU) forderte eine schnelle Umsetzung: "Schließlich geht es um Kinder." Die Ausschussvorsitzende Elke Stange (SPD) machte noch auf einen anderen Punkt aufmerksam: "An einigen Stellen ist das Paket ungerecht. Denn dort, wo es kein Angebot gibt, gibt es auch keine Teilhabe."

Intensiv diskutiert wurde unter anderem das Thema Nachhilfe. Auch hier müsse die Verwaltung auf eine Entscheidung des Landes warten, die Richtlinien für die Lernförderung vorgebe, sagte Martin Wiese. Er gehe davon aus, dass die Schule feststellt, welche Schüler besonderer Lernförderung bedürfen. Jahrelange Unterstützung einzelner Schüler sei nicht zu erwarten.

Der Landkreis Lüneburg will Bürger, die von den Leistungen aus dem Teilhabepaket profitieren sollen, in einem Anschreiben über die Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Der Bundestagsabgeordnete Eckhard Pols (CDU) empfiehlt: "Leistungsberechtigte sollten dieses Geld nicht verschenken und schnell handeln." Wer seinen Antrag bis Ende April stellt, erhält die Unterstützung rückwirkend zum 1. Januar. Weitere Informationen im Internet.

www.bildungspaket.bmas.de