Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren. Ausgenommen sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Da liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Die Kosten für das tägliche warme Mittagessen werden vom Bund bezahlt, bis auf den Eigenanteil von einem Euro pro Tag und Kind.

Monatlich stehen 10 Euro für Musik, Sport oder Kultur pro Kind zur Verfügung.

Ansprechpartner für Familien sind entweder die Kommune oder das Jobcenter. Vereine, Verbände, Institutionen wenden sich an die Kommune.