In Niedersachsen können Beamte bald später als vorgeschrieben in Pension gehen. Regeln auch in Schleswig-Holstein und Hamburg.

Hannover. Die rund 120.000 Beamten in Niedersachsen müssen künftig länger arbeiten. Aber im Gegenzug erfüllt die CDU-FDP-Landesregierung in Hannover einen langjährigen Wunsch des Beamtenbundes und der Gewerkschaften. Die starre Altersgrenze fällt, jeder Beamte hat Anspruch darauf, ein Jahr bis zur Pensionierung anzuhängen. Und immer dann, wenn der jeweilige Dienstherr daran Interesse hat, kann der Beamte sogar bis zum vollendeten 70. Lebensjahr arbeiten.

Mit der Anhebung der Pensionsgrenze auf 67 Jahre vollzieht Niedersachsen nur die verlängerte Lebensarbeitszeit, wie sie für die gesetzliche Rentenversicherung schon 2007 beschlossen worden ist. Im Gesetzentwurf, den der Landtag in Hannover im November absehbar verabschieden wird, heißt es zur Begründung: "Ziel ist es, die vorhandenen personellen Ressourcen besser auszuschöpfen und damit auch das Potenzial und die Erfahrung lebensälterer Beamter effektiver zu nutzen." Hinzu kommt aus der Sicht des Gesetzgebers die stark abnehmende Zahl junger Menschen, die ins erwerbsfähige Alter kommen: "Es wird zunehmend schwierig, den erforderlichen Nachwuchsbedarf sicherzustellen."

Wer mit 60 Jahren sein Berufsleben beendet, muss Abschläge bei der Pension in Kauf nehmen. Wer freiwillig länger arbeitet als vorgeschrieben, erhält einen Zuschlag von acht Prozent des Grundgehalts, damit aber ist keine Steigerung der anschließenden Pension verbunden.

+++ Rente: Landesbeamte müssen bis 67 arbeiten +++

Das ist für das Land ein gutes Geschäft, wenn man davon ausgeht, dass schließlich in diesem Zeitraum auch noch keine Pensionszahlungen fällig werden und die entsprechende Stelle hätte wiederbesetzt werden müssen.

Die schrittweise Anhebung des Pensionsalters auf 67 Jahre wird im kommenden Jahr den Landeshaushalt nur um 5,6 Millionen Euro entlasten, aber im Jahr 2039 beträgt die jährliche Ersparnis über 120 Millionen Euro jährlich oder addiert über die Jahre bereits auf 1,7 Milliarden Euro.

Hamburg hat den Paragrafen 35 des Beamtenrechts - "Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze" - bereits zum 1. Januar 2010 geändert. Seitdem wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt.

Die Übergangsphase beginnt wie in Niedersachsen und auch in Schleswig-Holstein mit dem Jahrgang 1947 und endet mit Jahrgang 1963. Alle danach geborenen Beamten dürfen erst mit 67 Jahren den Ruhestand genießen. Im Jahr 2030 ist die Regelung dann vollständig umgesetzt.

Ausgenommen sind Polizei-, Feuerwehr- und Strafvollzugsbeamte. Sie dürfen in Hamburg auch weiterhin mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Begründet wird das vor allem mit den hohen körperlichen Anforderungen an diese Berufe. In Niedersachsen dagegen müssen Polizisten bereits seit zwei Jahren bis zum vollendeten 62. Lebensjahr arbeiten, nicht aber Feuerwehrleute. Auch in Schleswig-Holstein ist mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 die Altersgrenze für Polizisten auf 62 Jahre angehoben worden.

Die Möglichkeit, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten, gibt es in Hamburg schon länger. Sie wurde auch auf die Rente mit 67 übertragen, sodass Beamte theoretisch bis zum 70.Lebensjahr arbeiten können. Noch muss dafür ein "dienstliches Interesse" vorliegen, die Verlängerung der Arbeitszeit also im Sinne der Stadt sein. 2015 tritt eine Änderung in Kraft, die den Anspruch der Arbeitnehmer auf die Verlängerung stärker betont. Nach Angaben des Personalamts nehmen aber nur wenige der rund 39.000 Hamburger Beamten die Möglichkeit auch in Anspruch.

In Schleswig-Holstein dürfen nach Auskunft des Finanzministeriums Beamte bis zu drei Jahre länger arbeiten, mit Erreichen der Altersgrenze von 67 Jahren also längstens bis zum vollendeten 70. Lebensjahr. Voraussetzung sei, dass der Dienstherr das aus dienstlichen Gründen verlange und der Beamte dem zustimme oder dass der Beamte einen Antrag stellt "und seiner Weiterbeschäftigung dienstliche Interessen nicht entgegenstehen".

Altersteilzeit für Beamte ist in der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung nur sehr eingeschränkt möglich. Die Bewilligung von Altersteilzeit bei Beamten ist nach geltendem Recht an die Bedingung geknüpft, die durch Altersteilzeit frei werdende oder eine entsprechende Stelle einzusparen. Große Personalbereiche wie Lehrer, Justiz, Polizei und Steuerverwaltung sind von vornherein ausgenommen. In den restlichen Bereichen ist zur Förderung von Stelleneinsparungen Altersteilzeit im Umfang von 60 Prozent der bisherigen Arbeitszeit möglich, und dies nach Vollendung des 55. Lebensjahres und wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Beamten, so der Sprecher des Ministeriums, erhalten dann 83 Prozent der letzten Nettobesoldung. 90 Prozent der für die Altersteilzeit zugrunde gelegten vorherigen Arbeitszeit zählen für die spätere Pension. Die Bewilligung von Altersteilzeit für Schwerbehinderte ist unter diesen Voraussetzungen in allen Bereichen möglich. Bedingung ist aber auch hier, dass die frei werdende oder eine entsprechende Stelle wegfällt.