Der DGB kritisiert, der Beschluss bedeute ledglich eine Kürzung der Rente. Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug sind ausgenommen.
Niedersachsen
Rente: Landesbeamte müssen bis 67 arbeiten
Von abendblatt.de
Der DGB kritisiert, der Beschluss bedeute ledglich eine Kürzung der Rente. Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug sind ausgenommen.
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