Hannover. Nach Hamburg und Schleswig-Holstein hebt nun auch Niedersachsen die Pensionsgrenze für seine Beamten an. Sie wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Der Gesetzentwurf, über den der Landtag in Hannover im November entscheiden soll, geht aber noch weiter als die Regelungen in den Nachbarländern: Künftig können die niedersächsischen Beamten auf eigenen Wunsch ein Jahr länger arbeiten als gefordert. Und wenn der Dienstherr ausdrücklich zustimmt und Bedarf anmeldet, ist sogar eine freiwillige Weiterbeschäftigung bis zum vollendeten 70. Lebensjahr möglich.

Die Reform soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten und dient im Kern dazu, die im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung bereits 2007 geregelte längere Lebensarbeitszeit auf die Beamten zu übertragen.

Die CDU-FDP-Landesregierung nutzt die Gelegenheit aber zu weiteren Änderungen. Neben der Arbeitszeitverlängerung auf freiwilliger Basis wird ein neues Modell der Altersteilzeit eingeführt. So können ältere Beamte künftig für 70 Prozent ihrer Bezüge 60 Prozent der Arbeitszeit leisten. Für Lehrer soll es noch ein weiteres Modell geben, bei dem sie je zwei Jahre erst 80, dann 60 und am Ende noch 40 Prozent der üblichen Dienstzeit arbeiten, also quasi gleitend in den Ruhestand gehen. Die neue Höchstgrenze der Pensionierung von 67 Jahren gilt für alle Beamten, die 1964 oder später geboren wurden.

(fert)