BERLIN. Nach der Verabschiedung der Rente mit 67 will die Bundesregierung nun das Pensionsalter für Beamte anheben. Innenstaatssekretär Johann Hahlen bestätigte dem "Handelsblatt", die Reform werde derzeit "zwischen den Bundesressorts abgestimmt". Sie sei angesichts des demografischen Wandels "zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Versorgungssysteme erforderlich". Für die Bundesbeamten soll das Dienstrechtsneuordnungsgesetz im April vom Kabinett beschlossen werden. Das Innenministerium wolle mit der Gesetzesnovelle nicht nur die Rente mit 67, sondern auch die Einschnitte der Rentenreform 2004 auf die staatliche Versorgung übertragen. Die damalige Reform blieb für die Beamten wegen des Regierungswechsels bislang ohne Konsequenzen. Der 2004 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor solle aber "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" nicht nachgezeichnet werden. Auch die Abschaffung des dreijährigen Hochschul-Bonus bei der Rentenberechnung werde für die Beamten abgemildert.

Der Sozialverband VdK erneuerte seine Kritik an der Erhöhung des Renteneintrittsalters. Zudem prüft der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Verfassungsklage gegen die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. "Wir teilen die Sorge, dass die neue Regelung nicht verfassungsgemäß ist und behalten uns vor, dies durch eine Klage feststellen zu lassen", erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende, Ingrid Sehrbrock.

Zentraler Kritikpunkt der Gewerkschaften ist die Regelung, dass Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Dadurch würden vor allem Frauen benachteiligt.

SPD-Chef Kurt Beck verteidigte das Reformprojekt. Ohne Einschnitte sei der notwendige Umbau der Sozialsysteme nicht möglich, sagte Beck. "Der Rente mit 67 auszuweichen, wäre Selbstbetrug." Zu den Gewerkschaften sagte Beck: "Sie haben nicht die gleichen Aufgaben wie die SPD."